Tiroler Arbeiterzeitung

S TEUER & G ELD 9 Nr. 114, Jänner 2019 Negativsteuer bei niedrigem Einkommen Pauschale für Pendler W enn man wenig verdient oder nicht das gesamte Jahr über gearbeitet hat, lohnt sich die Arbeit- nehmerveranlagung besonders häufig: Die Einkünfte werden auf das ganze Jahr verteilt und zuviel bezahl- te Lohnsteuer zurückgezahlt. Die Arbeitnehmerver- anlagung lohnt sich selbst dann, wenn man keine Lohnsteuer bezahlt hat, weil das Einkommen unter 12.000 € jährlich bzw. 1.200 € brutto per Monat lag. Man erhält einen Teil der bezahlten Sozialver- sicherungsbeiträge als sogenannte Negativsteuer vom Finanzamt zurück. Hat man außerdem noch Anspruch auf das Pendlerpauschale, kann sich die Negativsteuer sogar noch erhöhen. A rbeitnehmer, deren Wohnort von der Arbeit zumindest 20 Kilometer entfernt liegt, können das kleine Pendlerpauschale bei der Arbeitnehmer- veranlagung geltend machen. Das große Pendlerpau- schale gibt es bereits ab mindestens 2 Kilometern Entfernung, sofern die Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln zumindest für die Hälfte des Weges unzumutbar ist. Zusätzlich zum großen und kleinen Pendlerpauschale gibt es seit 2013 auch einmal pro Jahr einen Pendlereuro für jeden Kilometer des Hin- und des Retourwegs. Für Öffi-Fahrer können Arbeit- geber ein steuerfreies Jobticket zur Verfügung stellen. Einen Rechner dazu gibt es auf pendlerrechner.bmf. gv.at/pendlerrechner A us- und Fortbildungskosten, die durch Ihren Beruf veranlasst sind und von Ihnen auch selbst bezahlt werden, können Sie bei der Steuer be- rücksichtigen lassen. Die Kosten für grundsätzliche kaufmännische oder bürotechnische Kurse, wie zum Beispiel ein Buchhaltungskurs oder der europäische Computerführerschein, den Sie selbst bezahlt haben, können Sie als Werbungskosten immer von der Steu- er abziehen. Aber auch ein Sprachkurs kann für die Steuer relevant sein, sofern man die Sprachkenntnis- se für den Beruf benötigt. Abzugsfähig sind die Kurs- gebühren, die Kursunterlagen, Prüfungsgebühren, Kopierkosten, aber auch die Fahrtkosten zum Kursort – also alle Ausgaben, die in Zusammenhang mit dem Kurs anfallen. F ür alleinerziehende und alleinverdienende Personen gibt es Absetzbeträge, die jeweils von der Anzahl der Kinder abhängig sind. Beim Alleinverdienerabsetzbetrag dürfen die Partner höchstens 6.000 € im Jahr dazuverdienen und man muss für mindestens ein Kind mehr als sechs Monate die Familienbeihilfe beziehen. Die Lohnsteuer verringert sich einmal im Jahr jeweils um folgende Beträge für Kinder, für die Sie jeweils Familienbeihilfe erhalten: 494 € bei einem Kind, insgesamt 669 € bei zwei Kindern und zusätzlich 220 € für das dritte und jedes weitere Kind. V on den Kosten für Kinderbetreuung kann man unter bestimmten Voraussetzungen bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres pro Kind bis zu 2.300 € abset- zen. Für erheblich behinderte Kinder mit erhöhter Fa- milienbeihilfe können Kinderbetreuungskosten bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres abgeschrieben wer- den. Sie müssen allerdings in einer institutionellen Kin- derbetreuungseinrichtung oder von einer pädagogisch qualifizierten Person wie z. B. ausgebildeten Tageseltern betreut werden. Die Kinderbetreuung während der schulfreien Zeit in den Ferien oder ein Ferienlager kann man ebenfalls bei der Steuer berücksichtigen lassen. Alleinerziehende können Kinderbetreuungskosten über 2.300 € oder für Kinder über 10 Jahren als sonstige außergewöhnliche Belastungen mit einem Selbstbehalt geltend machen – längstens jedoch bis zur Vollendung der Schulpflicht. ACHTUNG: Ab 1. Jänner 2019 gilt der Familienbonus Neu, folglich gelten ab diesem Zeitpunkt oben ge- nannte Abesetzbeträge nicht mehr! Mehr dazu finden Sie auf ww.ak-tirol.com W enn Sie sich einen Computer für zuhause kaufen, den Sie auch beruflich nutzen, dann können Sie diesen über mehrere Jahre hinweg als Werbungskosten von der Steuer abschreiben. Für die private Nutzung müssen Sie 40 % der Kosten, die Sie für das Gerät und Zubehör bezahlt haben, abziehen. Bei einem Computer geht man davon aus, dass er drei Jahre genutzt wird: Das Absetzen der Kosten für die Abnutzung (AfA) wird also auf drei Jahre verteilt. D ie Betriebsratsumlage wird zwar bei der Lohnver- rechnung gleich von den Arbeitgebern einbe- halten. Sie wirkt sich da aber noch nicht steuermin- dernd aus: Deshalb die gesamte Betriebsratsumlage bei der Arbeitnehmerveranlagung unter „Sonstige Werbungskosten“ eintragen! H aben Sie Ausgaben wegen einer Behinderung oder einer längerfristigen Krankheit oder müssen Diät halten, zählen diese Kosten zu den außerge- wöhnlichen Belastungen, für die es keinen Selbstbe- halt gibt. Pauschale Freibeträge: Beim Sozialministeriumser- vice wird der Grad der Behinderung festgestellt. Ist dieser zumindest 25 %, gibt es gestaffelt je nach Grad pauschale Freibeträge von 75 € bis 726 € jährlich. Wenn Sie Pflegegeld beziehen, fällt der Frei- betrag allerdings weg. Diätverpflegung: Wenn Sie eine mindestens 25-pro- zentige Behinderung haben und deswegen Diät halten müssen, gibt es dafür ebenso pauschale Freibeträge: Für Diabetiker oder Menschen mit Zöliakie beträgt dieser Freibetrag zum Beispiel 70 € monatlich, für eine Gallendiät sind 51 € monatlich vorgesehen und für Menschen mit Magenerkran- kungen 42 € monatlich. Medikamente, Kuren, Spitalskosten oder Hilfsmittel: Zusätzlich zu den pauschalen Freibeträgen können Sie in der Arbeitnehmerveranlagung auch Kosten für Medikamente oder Heilbehandlung, Kuren, Spitals- kosten oder Hilfsmittel wie Rollstühle usw. geltend machen. Allein erziehen & verdienen Computer absetzen Abschreiben der Betriebsratsumlage Unterhaltsabsetzbetrag, Alimente Kirchenbeitrag oder Spenden absetzen goldene Tipps zum Thema AK SERVICE IN DEN BEZIRKEN D ie Experten der AK Tirol und der Finanzämter kommen wieder in die Bezirke und helfen den Mitgliedern im Rahmen der kostenlosen Steuerspartage bei der Arbeitnehmerveranlagung. Deshalb am besten gleich anmel- den, persönlichen Termin sichern und die zu viel bezahlte Steuer zurückholen!  0800/22 55 22 – 2018 Egal, ob Sie Fragen zum Steu- erausgleich haben oder Hilfe beim Ausfüllen von Formular bzw. Online-Variante benötigen: Bei den Steuerspartagen werden Sie von den Profis von AK und Finanz­ ämtern optimal beraten. Unter der Gratis-Hotline 0800/22 55 22 – 2018 können Sie einen Termin für den Steuerspartag in Ihrem Bezirk vereinbaren. Vergessen Sie nicht, alle not- wendigen Unterlagen mitzuneh- men sowie einen Ausweis für die PIN-Code-Vergabe, falls die Arbeitnehmerveranlagung online durchgeführt werden soll. BERATUNG Beratungszeiten jeweils von 9 bis 12 und von 13 bis 17 Uhr. Achtung: Beratung nur zu nicht- selbständigen Einkünften, NICHT zu Mieteinkünften bzw. NICHT für Gewerbescheininhaber. Mehr auf ak-tirol.com Jetzt anmelden zum Steuerspartag! D en Kirchenbeitrag und die Spenden kann man ab dem Jahr 2017 nicht mehr in der Steuer- erklärung eintragen, die Beträge müssen von der Kirchenbeitragsstelle und den Spendenempfängern ans Finanzamt gemeldet werden und werden somit automatisch im Steuerbescheid erfasst. F ür Kinder, die nicht im gleichen Haushalt leben, und für die man nachweislich den gesetzlichen Unterhalt bezahlt, kann man einen Unterhaltsabsetz- betrag geltend machen. Dieser Unterhaltsabsetzbe- trag beträgt für das erste Kind 29,20 € monatlich, das zweite Kind 43,80 € monatlich, jedes weitere Kind 58,40 € monatlich. Voraussetzung: Die Kinder müssen ständig in Öster­ reich, der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen oder in der Schweiz leben. Sofern die Kinder dauerhaft in anderen Ländern leben, können pro Monat 50 € oder der halbe Unterhalt berücksichtigt werden. Kosten für Kinderbetreuung Behinderung, Krankheit oder Diätverpflegung AK Steuerspartage 2019 AK Innsbruck: Mo. 4. März Di. 2. und Mi. 3. April AK Reutte: Do. 7. März AK Imst: Di. 12. März AK Kufstein: Do. 14. März AK Lienz * : Di. 19. März AK Kitzbühel: Mi. 20. März AK Telfs: Do. 21. März AK Schwaz * : Di. 26. März AK Landeck * : Do. 28. März (*ohne PIN-Code-Vergabe) Telefonische Anmeldung unter der Hotline 0800/22 55 22 – 2018. Rat von den Experten. Nach wie vor nutzen Arbeitnehmer Steuervorteile nicht aus und verschenken damit bares Geld: Die AK Steuerexperten haben die 10 besten Tipps, wie Sie sich Geld vom Fiskus zurückholen können! Aus- und Fortbildungen Infos und Tipps finden Sie auf ak-tirol.com unter Beratung/Steuer & Einkommen © Sebastian Kaulitzki/stock.adobe.com

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