Tiroler Arbeiterzeitung

K ONSUMENT & R ECHT 3 Nr. 117, März 2019 Urlaubsfreuden ohne Stress Gut informiert. Seit 1. Juli 2018 gilt das neue Pauschalreisegesetz. Die Konsumentenschützer der AK Tirol informieren über die wichtigsten Änderungen und geben Tipps, um Probleme zu vermeiden und Geld zu sparen. D as ist die allerwichtigste Entscheidung: Wie auch schon nach der bisherigen Rechtslage ist man am besten abgesichert, wenn man eine Pauschalreise bucht. Die dabei inkludierten Vorteile reichen von umfangreichen Informations- pflichten des Reiseunternehmens über einen umfassenden Insolvenzschutz, das Recht zur Übertragung der Reise an eine andere Person bis hin zu Schadener- satzansprüchen für entgangene Urlaubsfreude. Man hat einen Vertragspartner für alle Leistungen, Ansprüche sind grundsätzlich einfacher durchzusetzen. Eine Pauschalreise entsteht durch Buchung einer Kombination von mindestens zwei unterschiedlichen Reiseleistungen aus den Kategorien Personenbeförderung, Unterbringung, Kfz-Vermietung und andere touristische Leistung. Durch die neuen Regelungen wird der Anwendungsbereich insofern erweitert, als nun auch die Fahrzeugmiete als eigenständige Reiseleistung gilt. Tipp: Achten Sie immer auf die genaue Bezeichnung des Angebots und eine schriftliche Bestätigung, dass es sich tatsächlich um eine Pauschal- reise handelt. Insbesondere bei der Nutzung von Online-Buchungsportalen kommt es in der Praxis immer wieder zu Unklarheiten. Fragen Sie im Zweifel vor der Buchung nach. Pauschal oder individuell? Verbundene Reiseleistungen Einseitige Änderungen der gebuchten Pauschalreise Storno Probleme vor Ort Noch Fragen? Achtung bei individuellen Einzelleistungen Zu beachten bei Online-Buchungen Z u unterscheiden ist die neu eingeführte Kategorie der „verbundenen Reiseleistungen“: Dies ist ebenfalls eine Kombination von mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen für den Zweck derselben Reise. Der Unterschied zur Pauschalreisebuchung besteht darin, dass über Vermittlung eines Unternehmers anlässlich eines einzigen Besuches bzw. Kontakts mit einer Vertriebsstelle separate Verträge mit verschiedenen Leistungserbringern und getrennter Zahlung abgeschlossen werden. Reisende, die eine verbundene Reiseleis- tung buchen, haben das Recht auf besondere Informationen und Insolvenzschutz, aber keine darüber hinausgehenden Ansprüche. Ä nderungen des Preises oder von Reiseleistungen durch den Veranstalter sind innerhalb enger, gesetzlich festgelegter Grenzen möglich. Erhebliche Änderungen müssen Reisende nicht akzeptieren, der Reiseveranstalter hat für die Zustimmung oder Ablehnung eine Frist einzuräumen. Neu ist, dass Schweigen binnen der Erklärungsfrist als Zustimmung zur Änderung gilt! Reisende müssen darauf achten, wenn Sie über Änderungen informiert werden. J e kurzfristiger man die Reise absagt, desto höher fallen die Stornogebühren aus. Grundsätzlich zu empfehlen ist der Abschluss einer Stornoversicherung, welche dieses Risiko für be- stimmte Fälle, wie plötzliche Erkrankung oder Arbeitsplatzverlust, übernimmt. Keine Stornogebühren dürfen verrechnet werden, wenn sich nach dem Buchen wesentliche Umstände ändern, etwa durch Terrordrohung oder Naturkatastrophen, oder wenn das Reiseunternehmen die Leistung einseitig erheblich ändert. B ei Problemen sollte man einen Vertreter des Reiseveranstalters kontaktieren, der in aller Regel genauso wie die Reisenden an einer positiven Lösung interessiert ist. Führt das nicht zur gewünschten Verbesserung (Zimmerwechsel, Umbuchung, Servicenachbesserung), sollte man die Mängel dokumentieren und nach dem Urlaub binnen zwei Jahren Preisminderung verlangen. Preisminderungsansprüche bestehen zwar auch ohne Reklamation vor Ort, bei allfälligen Schaden- ersatzansprüchen (z.B. fürs Taxi, wenn der Transferbus nicht rechtzeitig kommt) sind Einschränkungen möglich. Für Pro- bleme beim Transport mit Flugzeug, Schiff, Bahn oder Bus gelten auch zusätzliche Regelungen, die je nach Sachverhalt auch höhere Ersatzbeträge vorsehen. B ei Fragen oder Problemen helfen die Konsumenten- schützerinnen und Konsumtentschützer der AK Tirol unter der kostenlosen Hotline 0800/22 55 22 – 1818. R eine Flug- oder Hotelbuchungen fallen unter keine der beiden anderen Kategorien und sind demnach nicht von den neuen Re- gelungen erfasst: Es bestehen somit weder besondere Informations- pflichten noch ein besonderer Insolvenzschutz! Die Rechtsdurch- setzung ist in aller Regel schwieriger. Bei mehrteiligen Flügen sollte man zudem darauf achten, diese als einheitlichen Beförderungs- vertrag zu buchen, denn nur dann muss Sie die Airline umbuchen, wenn sich ein Flug verspätet und Sie den Anschluss versäumen. D ie Grenzziehung zwischen den rechtlichen Reise-Kategorien ist mitunter schwierig, das gilt ganz besonders im Online-Bereich: Eine „verbundene Online-Buchung“, auch „Click-through-Buchung“ genannt, begründet eine Pauschalreise: Das Unternehmen, mit dem der erste Vertrag geschlossen wurde, leitet den Namen des Rei- senden, Zahlungsdaten und seine E-Mail-Adresse an ein anderes Unternehmen weiter und der Reisende schließt dort binnen 24 Stun- den ab Erhalt der Bestätigung der ersten Reiseleistung einen weiteren Vertrag zum Zweck der selben Reise ab. Wird hingegen im Rahmen eines Online-Buchungsverfahrens binnen 24 Stunden nach Buchung einer Reiseleistung eine wei- tere, gezielt vermittelte Reiseleistung eines anderen Anbieters gebucht, ohne dass die Daten des Reisenden weitergeleitet wurden, dann liegt eine verbundene Reiseleistung vor. Prüfen Sie vor der finalen Buchung alle Angaben, denn Sie haften für Eingabefehler, die hohe Bearbeitungs- oder Stornokos- ten verursachen können. Stimmen persönliche Daten nicht mit jenen im Reisepass überein, kann die Airline die Beförderung verweigern. Leichter leben – gesund genießen Risiken einseitiger Ernährungstrends AK KUFSTEIN: LEICHTER LEBEN AK SCHWAZ: GESUND ERNÄHREN S ie planen schon lange, Ihre Er- nährung umzustellen, um gesün- der zu leben? Mit dem „Vital-Teller- Modell“ von Apothekerin Mag. Karin Hofinger lässt sich das ganz einfach und praktisch umsetzen. Die Ernäh- rungsberaterin hat einen alltagstaug- lichen Leitfaden für eine köstliche, ausgewogene und variantenreiche Vitalküche entwickelt. Dieses „Vital- Teller-Modell“ lässt sich ganz einfach an Ihre Geschmacksvorlieben an- passen – egal ob Veganer, Vegetarier oder Gemischtköstler: Entscheidend ist, vollwertige Lebensmittel gezielt zu kombinieren. Wenn solche Gerichte dann auch noch achtsam genossen werden, haben Sie viel für Ihre Ge- sundheit getan, denn der Mensch ist (auch), was und wie er isst. Alle Details erfahren Sie beim kos- tenlosen Infoabend „Leichter leben – gesund genießen“ am Dienstag, 2. April, ab 19 Uhr in der AK Kufstein, Arkadenplatz 2 . Die Expertin steht auch gerne für Fragen zur Verfügung. Anmelden unter 0800/22 55 22 – 3350 oder kufstein@ak-tirol.com © Dmitry Sunagatov /stock.adobe.com F ast-Food-Konsum versus Diä- ten: Auf der einen Seite wird ein Übermaß an Fleischkäsesemmeln, Fertigpizzas, Softdrinks und Energy- Shots konsumiert und auf der anderen Seite boomen vegane Kost, Paläo-Ernährung sowie Low-Fat-, Low-Carb- oder Glyx- Diäten. Gleichzeitig steigt in den Wohlstandsländern die Zahl an Menschen mit Übergewicht, Ess- störungen und Nährstoffmängeln. Nährstoff-Expertin Mag. Karin Hofinger zeigt in ihrem Vortrag die ungesündesten Er- nährungsmuster mit den damit verbundenen Gesundheits-Risiken auf und diskutiert mög- liche schadensbegrenzende Maßnahmen. Als versierte „Küchen-Apothekerin“ stellt Hofinger auch das einfachste und wichtigste Alltags- Gesundheitsprogramm vor: das bewusste Genießen einer ausgewogenen Vitalkost sowie ausreichende und dem Gesundheitszustand angepasste Bewegung. Anmeldung zum kostenlosen AK Infoabend „Risiken einseitiger Ernährungstrends“ am Mittwoch, 24. April, ab 19 Uhr in der AK Schwaz, Münchner Stra- ße 20 , unter 0800/22 55 22 – 3737 oder schwaz@ak-tirol.com © Dmitry Sunagatov/stock.adobe.com

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