Executive Summary
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80 Prozent der Bezieherinnen der neuen kurzen Varianten (unter anderem) an, sie hätten die
Entscheidung für diese getroffen, weil sie die „finanziell beste Variante“ sei.
Gründe für und gegen Karenz/Arbeitszeitreduktion des Vaters
Mit der Einführung der beiden Kurzvarianten 12+2 pauschal bzw. 12+2 einkommensabhängig
wurden zwei Kinderbetreuungsgeld-Varianten geschaffen, die in Kombination mit der Verkürzung der
Mindestanspruchsdauer der arbeitsrechtlichen Karenz von drei auf zwei Monate grundsätzlich hin zu
einer erhöhten Väterbeteiligung wirken (Siehe auch Abschnitt 2). Dabei gehen deutlich mehr als 80%
der Väter, die Kinderbetreuungsgeld beziehen, auch in Karenz bzw. reduzieren ihre Arbeitszeit. Von
jenen Paaren, bei denen der Vater Karenz in Anspruch nimmt oder die Arbeitszeit reduziert, wurden
folgende Gründe am häufigsten genannt.
−
Vater kann mehr Zeit mit dem Kind verbringen (82%)
−
Möglichkeit des Kinderbetreuungsgeld-Bezugs (41%)
−
Vater wollte Mutter bei Erwerbstätigkeit unterstützen (38%)
Von den Paaren, bei denen der Vater keine Karenz in Anspruch nimmt und die Arbeitszeit auch
nicht reduziert, wurde dies am häufigsten mit den folgenden beiden Aspekten begründet.
−
Finanzielle Schlechterstellung (71%)
−
Beruflicher Schaden für den Vater (63%)
Für männliche Bezieher von Kinderbetreuungsgeld ist das Motiv der Gleichberechtigung in der
Partnerschaft bzw. die Möglichkeit, die Partnerin in ihrer Erwerbstätigkeit zu unterstützen, deutlich
wichtiger als für Väter, die nicht in Karenz gehen bzw. ihre Arbeitszeit reduzieren. Dies deckt sich
auch mit den Ergebnissen aus den qualitativen Interviews.
Aus der qualitativen Befragung geht zudem hervor, dass die Einführung der
einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld-Variante sowie die Reduktion der Mindestdauer der
arbeitsrechtlichen Karenz aufgrund des durchschnittlich geringeren Einkommensverlustes bei
Arbeitszeitreduktion tendenziell positiv auf die Väterbeteiligung wirkt. Der Effekt wird jedoch
dominiert von den grundsätzlichen Einstellungen der potenziell Kinderbetreuungsgeld-beziehenden
Eltern (gesellschaftspolitische Sichtweisen) sowie den Einstellungen der Arbeitgeber, die Störungen
im Betriebsablauf durch die Inanspruchnahme der arbeitsrechtlichen Karenz befürchten. Hierbei
besteht über sämtliche Interviews hinweg der Eindruck, dass Arbeitgeber Väter deutlich häufiger als
Mütter davon überzeugen (wollen), die arbeitsrechtliche Karenz nicht in Anspruch zu nehmen.
Bildungsniveau und Einkommen der Väter und Mütter
Abbildung 4 zeigt die Verteilungen der befragten Paare hinsichtlich des Bildungsniveaus,
getrennt nach Geschlecht und Varianten (längere Pauschalvarianten sowie neue Kurzvarianten). Es
zeigt sich, dass unter den Paaren, die eine der beiden neuen Kurzvarianten gewählt haben, der Anteil
an Hochschulabsolventen höher ist als bei Paaren, die sich für eine der längeren Pauschalvarianten
entschieden haben.
Abbildung 5 zeigt die Verteilung hinsichtlich des Einkommens (zum Zeitpunkt unmittelbar vor
der Geburt des jüngsten Kindes). Der Anteil an nicht erwerbstätigen Frauen ist bei Bezieherinnen der
längeren Pauschalvarianten etwas höher als bei Bezieherinnen der neuen Kurzvarianten. Das