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Abbildung 6: Erwerbstätigkeit der Mütter neben KBG

Quelle: GAW, 2012.

Anmerkung: ea… einkommensabhängig

Hinsichtlich der Arbeitszeitreduktion/Inanspruchnahme von Karenz von Vätern

Kinderbetreuungsgeld-Bezug ist zu sagen, dass 66% der Väter, die Kinderbetreuungsgeld beziehen,

parallel dazu arbeitsrechtliche Karenz in Anspruch nehmen. Die durchschnittliche Dauer der Karenz

beträgt dabei 6,6 Monate bei den Pauschalvarianten

Kurzvarianten 12+2 pauschal sowie 12+2 einkommensabhängig. Weitere 17% der Väter, die

Kinderbetreuungsgeld beziehen, reduzieren ihre Arbeitszeit. Die mittlere Arbeitszeitreduktion

beträgt dabei rund 20 Stunden pro Woche.

12% der Väter, die Kinderbetreuungsgeld beziehen, nehmen weder arbeitsrechtliche Karenz in

Anspruch noch reduzieren sie ihre Arbeitszeit.

Wiedereinstiegsverhalten

Abbildung 7 zeigt, welcher Anteil der Mütter, die die Kurzvarianten 12+2 einkommensabhängig

oder die Pauschalvariante 30+6 gewählt haben, zu verschiedenen Zeitpunkten nach der Geburt des

jüngsten Kindes wieder einer Erwerbsarbeit nachgeht. Unbeachtet des Stundenausmaßes zeigt sich,

dass Mütter unter der einkommensabhängigen Kurzvariante 12+2 im Durchschnitt deutlich früher

wieder ins Erwerbsleben einsteigen als Mütter unter der Pauschalvariante 30+6. Im Z

mit der Dauer des Kinderbetreuungsgeld

„nur“ die Hälfte der Bezieherinnen der einkommensabhängigen Variante 12 Monate nach der Geburt

des jüngsten Kindes (Ende des maximalen Kinderbetreuung

wieder erwerbstätig ist. Erst 24 Monate nach der Geburt geht eine deutliche Mehrheit von fast 90%

der Bezieherinnen der einkommensabhängigen Variante wieder einer Erwerbstätigkeit nach. Von

den Bezieherinnen von Kinderbetreuungsgeld unter der Pauschalvariante 30+6 sind, trotz hoher

Zuverdienstgrenze, 24 Monate nach der Geburt des jüngsten Kindes immer noch mehr als die Hälfte

nicht erwerbstätig.

2

Der verbleibende Rest der Väter (5%) war vor der Geburt des jüngsten Kindes nicht erwerbstätig.

Ja, immer wieder zwischendurch

Ja, regelmäßig und geringfügig

Ja, regelmäßig und mehr als geringfügig

Ja, Vollzeit

Variante 12+2 pauschal und 12+2 ea.

-Bezug

15+3, 20+4 und 30+6 sowie 3,8 Monate bei den

2

-Bezuges ist es allerdings durchaus bemerkenswert, dass

sgeldbezugs für einen Partner) bereits

14%

22%

10%

0%

7%

31%

11%

0%

0% 10% 20% 30% 40%

Nein

Pauschalvariante 15+3, 20+4 und 30+6

Executive Summary

11

neben einem

usammenhang

54%

51%

50% 60%