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AK
Rechtsschutzbericht 2016
Unternehmen, die besonders dreist agieren bzw. immer wieder „negativ auffallen“, werden auch
geklagt oder es wird Rechtsschutzdeckung für musterhafte Sachverhalte, die über den Einzel-
fall hinausgehen, übernommen. Unternehmen, die mit rechtlich unzulässigen Vertragsklauseln
versuchen, Konsumenten zu übervorteilen, werden abgemahnt und auch geklagt, wenn keine
fristgerechten Unterlassungserklärungen abgegeben werden. Damit können rechtlich unzuläs-
sige Vorgangsweisen oder rechtswidrige Vertragsklauseln, die eine Vielzahl von Konsumenten
betreffen, zu Fall gebracht und damit auch für Rechtssicherheit gesorgt werden.
Tabelle 2
Rechtsschutz Konsumentenrecht
2012
2013
2014
2015
2016
AK IBK
4.490
7.540
6.170
6.220
5.350
BKs
5.900
5.590
5.780
4.950
5.090
Summe
10.390
13.130
11.950
11.170
10.440
AK IBK
1.570
1.664
1.630
1.594
1.560
BKs
960
910
930
824
890
Summe
2.530
2.574
2.560
2.418
2.450
neu angelegte
gerichtliche
Rechtsschutzakten
AK IBK
4
6
9
9
8
neu eingebrachte
Abmahnverfahren /
Verbandsklagen
AK IBK
0
0
1
2
2
persönliche
Beratungen
neu angelegte
Interventionen
81%
19%
persönliche Beratung - Intervention
Konsumentenrecht 2016
persönliche
Beratungen
neu angelegte
Interventionen