Previous Page  37 / 48 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 37 / 48 Next Page
Page Background

37

AK

Rechtsschutzbericht 2016

Unternehmen, die besonders dreist agieren bzw. immer wieder „negativ auffallen“, werden auch

geklagt oder es wird Rechtsschutzdeckung für musterhafte Sachverhalte, die über den Einzel-

fall hinausgehen, übernommen. Unternehmen, die mit rechtlich unzulässigen Vertragsklauseln

versuchen, Konsumenten zu übervorteilen, werden abgemahnt und auch geklagt, wenn keine

fristgerechten Unterlassungserklärungen abgegeben werden. Damit können rechtlich unzuläs-

sige Vorgangsweisen oder rechtswidrige Vertragsklauseln, die eine Vielzahl von Konsumenten

betreffen, zu Fall gebracht und damit auch für Rechtssicherheit gesorgt werden.

Tabelle 2

Rechtsschutz Konsumentenrecht

2012

2013

2014

2015

2016

AK IBK

4.490

7.540

6.170

6.220

5.350

BKs

5.900

5.590

5.780

4.950

5.090

Summe

10.390

13.130

11.950

11.170

10.440

AK IBK

1.570

1.664

1.630

1.594

1.560

BKs

960

910

930

824

890

Summe

2.530

2.574

2.560

2.418

2.450

neu angelegte

gerichtliche

Rechtsschutzakten

AK IBK

4

6

9

9

8

neu eingebrachte

Abmahnverfahren /

Verbandsklagen

AK IBK

0

0

1

2

2

persönliche

Beratungen

neu angelegte

Interventionen

81%

19%

persönliche Beratung - Intervention

Konsumentenrecht 2016

persönliche

Beratungen

neu angelegte

Interventionen