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AK

Rechtsschutzbericht 2016

Hinzu kam, dass die Bewerbung in der Regel explizit „kostenlose“ Angebote angepriesen hat,

erst bei genauerem Lesen des Textes konnte man – leicht übersehbar – von einer allfälligen

Kostenpflicht erfahren. Es bestand daher bei vielen Konsumenten die Gefahr, aus Versehen eine

Bestellung für einen kostenpflichtigen Dienst anzuklicken, ohne jedoch einen solchen bewusst

wahrgenommen bzw. gewünscht zu haben. Dies dürfte offenbar auch Herrn F. passiert sein, der

sich folglich mit Forderungen in Höhe von gesamt € 175,- konfrontiert sah.

Gemäß gesetzlicher (Schutz-)Vorschriften sind bei kostenpflichten Verträgen, die online abge-

schlossen werden, besondere Schutz- und Informationspflichten einzuhalten. Dies ist im kon-

kreten Fall nicht erfolgt, sodass nach Intervention der AK Konsumentenschützer die Forderung

gegenüber Herrn F. eingestellt wurde und der Fall für den Konsumenten positiv gelöst werden

konnte.

Fall 2: Kein Geld trotz Rücktritt

Herr W. aus dem Großraum Innsbruck hat eine Bestellung zum Preis von € 3.000,- getätigt, wo-

bei als wesentlicher Punkt ein (möglichst rascher) Liefertermin von 7-14 Tagen vertraglich verein-

bart wurde. Ein Betrag in Höhe von € 2.000,- wurde vom Konsumenten angezahlt. Die Lieferung

hat sich jedoch immer wieder verzögert, sodass der Konsument – nach mehrfachen Urgenzen

und Nachfristsetzungen – letztendlich berechtigterweise vom Vertrag zurückgetreten ist und das

von ihm bereits bezahlte Entgelt zurückgefordert hat.

Herr W. wartete jedoch vergeblich und wandte sich hilfesuchend an die AK Tirol. Nach einer

Intervention samt eindringlicher Forderung der Rückzahlung des geforderten Betrages hat das

Unternehmen den Vertragsrücktritt bestätigt und den geforderten Geldbetrag überwiesen. Der

Fall von Herrn W. konnte rasch und positiv gelöst werden, die Bestellung der gewünschten Ware

erfolgte dann bei einem anderen Anbieter und klappte auf Anhieb.

Fall 3: „Abo-Falle“

Frau Z. aus dem Bezirk Imst fiel aus allen Wolken. Ein angebliches Inkassoinstitut forderte von

ihr einen Betrag iHv. € 800,-. Man behauptete, dass die Konsumentin eine kostenpflichtige Abo-

Mitgliedschaft über 24 Monate abgeschlossen hätte, indem sie ihre eMail-Adresse bei einem

Online-Routenplaner eingegeben hat. Auf der Suche nach einem Routenplaner im Internet war

die Konsumentin auf eine, ihr bisher unbekannte Website gelangt, bei der sie für die Teilnahme

an einem Gewinnspiel ihre eMail-Adresse bekannt geben sollte. Dies hat sie getan und auch die

gewünschte Route wurde ihr angezeigt. Zu keinem Zeitpunkt wurde darüber informiert, dass es

sich um ein kostenpflichtiges Angebot, geschweige denn eine 24-Monate-Mitgliedschaft han-

deln würde, eine solche hätte Frau Z. weder gebraucht noch wäre sie eine solche eingegangen.

Mit einem „Häkchen“ bei dem Feld „Nutzungsbedingungen akzeptieren“ hätte die Konsumentin

das vermeintliche exorbitant teure Abo abgeschlossen, wurde vom Anbieter behauptet und auch

der Ton wurde rauer. Wenn sie nicht bezahlen würde, würde der Gerichtsvollzieher kommen und

sie pfänden, war da in eMails an Frau Z. zu lesen.

Die Konsumentin ließ sich aber nicht einschüchtern und wandte sich an die AK Konsumenten-

schützer. Diese bestätigten ihr, dass für sie keinerlei Zahlungsverpflichtung gegeben war, da

der Anbieter mehrfach gegen gesetzliche Bestimmungen und Informationspflichten verstoßen

hat. Daher waren auch die geltend gemachten Forderungen nicht rechtens. Dem Unternehmen

wurde mitgeteilt, dass keine Zahlung erfolgen wird, da keine Rechtsgrundlage für die massiv

betriebene Forderung vorhanden war und die Konsumentin konnte schließlich aufatmen, nach-

dem das Unternehmen die Rechtsansicht der AK Tirol bestätigt und die gegenüber der Konsu-

mentin betriebene Forderung storniert hat.