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www.arbeiterkammer.at

Ab 2018 können nur die Kosten für Betreuungspersonen abgesetzt

werden, die bereits zu Beginn der Betreuung die erforderliche Ausbil-

dung abgeschlossen haben.

Regelbedarfssätze 2017

Sie zahlen Unterhalt für Ihre Kinder, ohne dass eine behördliche Fest­

stellung bzw. ein schriftlicher Vergleich über die Höhe vorliegt? Dann

können Sie den vollen Unterhaltsabsetzbetrag nur geltend machen,

wenn Sie zumindest folgende Regelbedarfssätze als Unterhalt bezahlen:

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0 - 3 Jahre: 200 Euro

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3 - 6 Jahre: 257 Euro

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6 - 10 Jahre: 331 Euro

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10 - 15 Jahre: 378 Euro

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15 - 19 Jahre: 446 Euro

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19 - 25 Jahre: 558 Euro

ANV: Was ist wichtig?