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www.arbeiterkammer.at

AK

Infoservice

Sie haben verschiedene Einkunftsarten?

Wenn Sie zusätzlich zu Ihren lohnsteuerpflichtigen Einkünf-

ten von mehr als 12.000 Euro noch andere Einkünfte (z. B.

Werkvertrag) haben, müssen Sie eine Einkommensteuerer-

klärung abgeben. Die Einkommensteuererklärung (Papier-

formular E1 und E1a oder E1a-K) ist bis zum 30. April des

Folgejahres oder über FinanzOnline bis zum 30. Juni des

Folgejahres abzugeben. Näheres erfahren Sie im Kapitel 13.

Voraussetzungen

für eine verpflichtende Einkommensteuererklärung sind:

■■

Sie haben andere

nicht lohnsteuerpflichtige

Einkünfte von mehr

als 730 Euro erhalten

■■

Sie haben Kapitaleinkünfte von mehr als 22 Euro erhalten, für die

keine Kapitalertragssteuer abgezogen wurde

■■

Sie haben steuerpflichtige Einkünfte aus einer privaten Grund-

stücksveräußerung erzielt, für die noch keine Immobilienertrags-

steuer entrichtet wurde

Die Antragsveranlagung

Erfüllen Sie keine dieser Voraussetzungen, ist es Ihre Entscheidung, ob

Sie die ANV abgeben oder nicht. In diesem Fall handelt es sich um die

Antragsveranlagung.

Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können sich durch die ANV

über eine Steuergutschrift freuen. Trifft zum Beispiel einer der folgen-

den Punkte auf Sie zu? Dann empfehlen wir Ihnen, eine ANV zu ma-

chen:

■■

Sie sind alleinverdienend oder alleinerziehend

■■

Sie haben Kinder

■■

Sie hatten Sonderausgaben, Werbungskosten oder außergewöhn­

liche Belastungen