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www.arbeiterkammer.atAK
Infoservice
Für alle, die es ganz genau wissen wollen:
Die Grundlage für diese Broschüre bilden das Einkommensteuergesetz
und die Lohnsteuerrichtlinien.
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Den Gesetzestext können Sie nachlesen unter:
www.ris.bka.gv.at/Bund/■■
Die kompletten Lohnsteuerrichtlinien finden Sie hier:
https://findok.bmf.gv.at/findok/Wer kann und wer muss
Generell wird bei der ANV zwischen der Pflichtveranlagung und der
Antragsveranlagung unterschieden. Wie die Bezeichnungen schon
sagen, ist die Pflichtveranlagung ein Muss. Die Antragsveranlagung ist
dagegen freiwillig.
Die Pflichtveranlagung
Voraussetzung für eine Pflichtveranlagung ist, dass Ihr steuerpflichti-
ges Einkommen 12.000 Euro im Kalenderjahr übersteigt. Wie Sie Ihr
Jahreseinkommen ermitteln, finden Sie im Kapitel 11.
Zusätzlich muss noch eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
Voraussetzungen
mit Einreichfrist bis 30. April des Folgejahres (Papierformular) bzw. 30.
Juni des Folgejahres (FinanzOnline):
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Das Pendlerpauschale bzw. der Pendlereuro wurde bei Ihnen bei
der monatlichen Lohnverrechnung entweder zu hoch oder zu Un-
recht berücksichtigt
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Ihre Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit unterliegen nicht dem
Lohnsteuerabzug und betrugen mehr als 730 Euro im Kalenderjahr.
Das trifft z. B. auf Grenzgängerinnen bzw. Grenzgänger zu