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www.arbeiterkammer.at■■
Der Zuschuss zur Kinderbetreuung, den Sie von Ihrer Arbeitgeberin
bzw. Ihrem Arbeitgeber steuerfrei ausbezahlt bekommen haben,
war entweder zu hoch oder Sie haben die Voraussetzungen für die
Steuerfreiheit nicht erfüllt
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Sie sind österreichische Abgeordnete bzw. österreichischer Abge-
ordneter im Europäischen Parlament
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Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihr Arbeitgeber hat mit Ihnen gemeinsam
vorsätzlich die einbehaltene Lohnsteuer verkürzt
Voraussetzungen
mit Einreichfrist bis zum 30. September des Folgejahres (Papierformu-
lar oder FinanzOnline):
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Sie hatten im Kalenderjahr gleichzeitig 2 oder mehrere lohnsteuer-
pflichtige Einkünfte
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Sie haben bei der monatlichen Lohnverrechnung den Alleinverdie-
nerabsetzbetrag (AVAB), den Alleinerzieherabsetzbetrag (AEAB)
oder den erhöhten Pensionistenabsetzbetrag erhalten, obwohl Sie
die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt haben
Voraussetzungen,
bei denen Sie das Finanzamt auffordert, eine ANV abzugeben:
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Sie haben eine der folgenden Leistungen bekommen:
– Krankengeld aus der gesetzlichen Sozialversicherung
– Rehabilitationsgeld
– Bezüge für Truppenübungen
– Bezüge vom Insolvenz-Entgelt-Fonds
– Bestimmte Bezüge aus der Bauarbeiterurlaubs- und Abfertigungs-
kasse
– Bezüge für einen Dienstleistungsscheck
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Sie haben Pflichtversicherungsbeiträge oder Pensionsbeiträge zu-
rückbekommen
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Bei der Lohnverrechnung wurde ein Freibetrag laut Freibetragsbe-
scheid für das Kalenderjahr berücksichtigt
ANV: Was ist wichtig?