10
www.arbeiterkammer.atAK
Infoservice
jahres keine ANV beim Finanzamt abgeben.
Haben Sie den Steuerbescheid erhalten und bemerken, dass Sie noch
Ausgaben geltend machen können? Diese Ausgaben können Sie beim
Finanzamt nachreichen, woraufhin ein neuer Bescheid ausgestellt wird.
Für die nachträgliche Einreichung haben Sie 5 Jahre Zeit.
Nachträgliche Ausgaben für Ihre ANV 2016 müssen Sie also bis
spätestens 31. Dezember 2021 einreichen.
Die automatische ANV gilt erstmalig für das Jahr 2016!
Was sonst noch wichtig ist
Die Negativsteuer
Sie erhalten die Negativsteuer, wenn von Ihrem Einkommen während
des Kalenderjahres die Sozialversicherungsbeiträge bezahlt wurden
und Ihr Einkommen unter der Steuergrenze von 12.000 Euro liegt. Das
kann z. B. bei Lehrlingen und Teilzeitbeschäftigten der Fall sein.
Was bekommen Sie erstattet?
■■
50%der bezahlten Sozialversicherungsbeträge, max. 400 Euro jährlich
■■
Haben Sie auch Anspruch auf das Pendlerpauschale, erhöht sich
die Negativsteuer auf max. 500 Euro
■■
Sind Sie bereits pensioniert, steht Ihnen auch die Negativsteuer im
Ausmaß von 50 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge zu, ma-
ximal 110 Euro im Jahr. Achtung: Die Negativsteuer wird mit einer
allfälligen Ausgleichszulage gegengerechnet
Für Einkünfte aus einem freien Dienstvertrag oder Werkvertrag steht
Ihnen keine Negativsteuer zu.