Tiroler Arbeiterzeitung - page 7

7
Nr. 54, September 2013
THEMA:
JOB & RECHT
Wer Probleme mit den Arbeits-
papieren oder Fragen dazu
hat, einfach anrufen bei den AK
Arbeitsrechtsexperten unter der
kostenlosen Hotline 0800/22 55
22 – 1414.
!
ZUM NACHSCHLAGEN
Ihr Recht im Job
auf einen Blick
D
ie neue AK Broschüre „Ar-
beitsrecht griffbereit“ ent-
hält die wichtigsten Infos für
Beschäftigte. Ab wann verjäh-
ren Urlaubsansprüche? Unter
welchen Bedingungen ist eine
Entlassung möglich? Habe ich
Anspruch auf eine Pflegefreistel-
lung, wie löse ich einen Arbeits-
vertrag richtig auf? Fragen, wie
diese, zählen zu den häufigsten,
mit denen sich Beschäftigte hil-
fesuchend an die Arbeitsrechts-
experten der AK Tirol wenden.
Deshalb wurden die wesent-
lichsten Themenbereiche rund
um den Arbeitsplatz – vom
Dienstzettel bis zur Pflegefrei-
stellung - für die AK Broschüre
„Arbeitsrecht griffbereit – Das
Wichtigste im Überblick“ zusam-
mengefasst und gut verständ-
lich erläutert. Denn nur wer sei-
ne Rechte kennt, kann sie auch
im Ernstfall durchsetzen.
Jetzt gibts die Broschüre in
aktualisierter Fassung, kosten-
los anzufordern unter der Hot-
line 0800/22 55 22 – 1432
oder als Download auf
-
tirol.com
Dokumente.
Die Papier- und Zettelflut ist oft lästig, aber gerade im Arbeitsleben gibt es wichtige
Schriftstücke. Sie enthalten Informationen oder sind Voraussetzung für gewisse Ansprüche.
Dienstzettel
Gleich zu Beginn des Arbeitsverhält-
nisses trifft den Arbeitgeber die so ge-
nannte Dienstzettelpflicht. Das heißt,
der Arbeitgeber hat einen Dienstzettel
zu übergeben, der über die wichtigsten
Eckpunkte des Arbeitsverhältnisses
informiert. Diese Dienstzettelpflicht
entfällt nur dann, wenn entweder ein
schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt,
oder wenn das Dienstverhältnis nicht
länger als einen Monat dauert.
Krankenkasse
Die Anmeldung bei der Sozialversi-
cherung muss bereits vor Arbeitsantritt
erfolgen, für die Abmeldung bei der
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
hat der Arbeitgeber sieben Tage Zeit.
Beides – also die An- und Abmeldung
– ist dem Arbeitnehmer durch die Aus-
händigung von Kopien zu bestätigen.
Lohnzettel
Während des Arbeitsverhältnisses sollte
man vor allem darauf achten, dass man
immer seine monatlichen Lohnzettel
erhält, und dass exakte Arbeitszeitauf-
zeichnungen geführt werden. Denn
diese Unterlagen benötigt man vor
allem für die Kontrolle der richtigen
Gehaltseinstufung sowie für die Nach-
berechnung und Geltendmachung von
Mehr- und Überstunden.
Für den Bezug von Krankengeld oder
Wochengeld benötigt man eine Ent-
geltbestätigung, die der Arbeitgeber
der Gebietskrankenkasse zu übermit-
teln hat.
Endabrechnung
Bei der Beendigung des Arbeitsver-
hältnisses muss der Arbeitgeber un-
verzüglich eine Endabrechnung erstel-
len, wobei die noch nicht bezahlten
Arbeitnehmeransprüche sofort fällig
und auszubezahlen sind. Außerdem
hat der Arbeitgeber eine Arbeitsbe-
scheinigung auszustellen, die man für
den Bezug von Arbeitslosengeld unbe-
dingt benötigt.
Feiertag
nicht einarbeiten
Aufgepasst.
Feiertage, die auf einen Arbeitstag fallen, müssen
nicht eingearbeitet werden, auch nicht von Teilzeitbeschäftigten.
Arbeitspapiere
stehen zu
I
mmer wieder erkundigen sich vor
allem Teilzeit- und geringfügig Be-
schäftigte bei der AK, ob sie Feier-
tage tatsächlich einarbeiten müssen. So
gerade aktuell auch die Anruferin Sa-
bine. Sie arbeitet in Teilzeit jeweils am
Donnerstag und am Freitag je vier Stun-
den. Ihr Chef hat ihr gesagt, sie müsse
den Feiertag am Donnerstag, den 15.
August, an einem Montag einarbeiten.
Aber das stimmt nicht. Feiertage müs-
sen nicht eingearbeitet werden, weder
von Vollzeit-, noch von Teilzeit- bzw.
geringfügig Beschäftigten. Entfällt ein
Arbeitstag, weil dieser auf einen Feier-
tag fällt, gebührt trotzdem das Entgelt,
das gezahlt würde, wenn man an diesem
Tag gearbeitet hätte. Das heißt für Sa-
bine: Frei zu Mariä Himmelfahrt, kein
Einarbeiten am Montag.
Der AK Tipp: Am besten den Ar-
beitgeber darauf hinweisen, dass die
Bestimmung des „Feiertagsentgelts“
auch für Teilzeitbeschäftigte gilt.
Um erst gar nicht in die Situation zu
kommen, dass sich hinsichtlich der Ar-
beitszeit Beweisprobleme ergeben, ist
es ratsam, bei Aufnahme des Arbeits-
verhältnisses eine schriftliche Vereinba-
rung zu treffen oder vom Arbeitgeber
einen Dienstzettel mit den Arbeits-
zeiten zu verlangen.
Aber auch bei Vollzeitbeschäftigten
gibt es ähnliche Probleme, wie eine
weitere Anfrage an die AK Experten
belegt: „Wir arbeiten 40 Stunden pro
Woche auf Basis einer 4-Tage-Woche.
Von Montag bis Donnerstag arbeiten
wir, am Freitag haben wir frei. Unser
Chef meint, wenn auf einen unserer
vier Arbeitstage ein Feiertag fällt, sollen
wir den an unserem freien Freitag ein-
arbeiten. Stimmt das wirklich?“
Nein, denn auch hier gilt dasselbe,
wie oben beschrieben: Wenn ein Fei-
ertag auf einen Arbeitstag fällt, muss
dieser nicht eingearbeitet werden. Es
gebührt das Geld, das man bekommen
würde, wenn man ganz normal gear-
beitet hätte.
<<
Streitfall
Diensthandy
H
err Walter erhielt aufgrund ei-
ner Beförderung auch gleich
ein Diensthandy. Anfangs fand
er es sehr praktisch. Es war ihm mög-
lich, ohne Schreibtisch und Computer
Arbeiten zu erledigen, von wo auch im-
mer. Außerdem konnte er das Handy
auch privat nutzen.
Als sein Arbeitgeber jedoch annahm,
Herr Walter müsse rund um die Uhr
erreichbar sein und seine eMails auch
am Wochenende und sogar im Urlaub
bearbeiten, wandte sich Herr Walter an
die AK. Das wollte er genau wissen.
„In solchen Fällen ist Vorsicht ge-
boten“, erklärt ihm der Arbeitsrechts-
experte. „Wenn Arbeitnehmer ein
Diensthandy zur Verfügung gestellt
bekommen, bedeutet das nicht, dass
sie zu jeder Tages- und Nachtzeit auch
tatsächlich erreichbar sein müssen. Es
gelten nach wie vor die dienstvertraglich
oder kollektivvertraglich vereinbarten
Arbeitszeiten, an die sich der Arbeitge-
ber zu halten hat“.
Gut zu wissen: Weder in der Freizeit
noch im Urlaub oder gar im Kranken-
stand müssen Sie das Handy in Be-
trieb haben, Anrufe entgegen nehmen,
eMails lesen oder gar beantworten.
Während dieser Zeiten sind Sie zur
Erbringung Ihrer Arbeitsleistung nicht
verpflichtet, erklärt der Jurist und rät
Herrn Walter zu einem klärenden Ge-
spräch mit seinem Chef. Und das hat
funktioniert. Resultat: Der Arbeitgeber
hatte ein Einsehen und unterließ fortan
Kontakte in der Freizeit.
<<
Abschalten.
Außerhalb der Dienstzeit
müssen Sie nicht erreichbar sein.
Feiertag bleibt Feiertag
und muss nicht eingearbeitet werden.
Schau drauf.
Von Lohnzettel bis Arbeitszeugnis, das sind wichtige Bestätigungen für jeden Arbeitnehmer.
Diensthandy
heißt nicht arbeiten rund
um die Uhr.
Interessant ist, dass sowohl die Ent-
geltbestätigung für die Gebietskran-
kenkasse, als auch die Arbeitsbeschei-
nigung für das Arbeitsmarktservice
rein behördliche Dokumente sind.
Das bedeutet, dass der Arbeitneh-
mer keinen eigenen Anspruch zur
Rechtsdurchsetzung hat, falls der Ar-
beitgeber diese Bestätigungen nicht
ausstellt. Nur die Behörden haben die
Arbeits- und die Entgeltbestätigung
bei säumigen Arbeitgebern einzuho-
len und notfalls sogar durch eine Ver-
waltungsstrafe durchzusetzen.
Dienstzeugnis
Für die Bewerbung bei einem neuen
Arbeitgeber benötigt man oftmals ein
Dienstzeugnis. Dieses hat der Arbeitge-
ber allerdings erst über Verlangen des
Arbeitnehmers auszustellen. Das Zeug-
nis darf aber keine Formulierungen
enthalten, die für den Arbeitnehmer
nachteilig sind. Dennoch werden dabei
immer wieder sogenannte Zeugnis-
codes verwendet, sodass man jedes Ar-
beitszeugnis von einem Arbeitsrechts-
experten überprüfen lassen sollte.
Info-Falter
Wofür die Dokumente wichtig sind,
und was zu tun ist, wenn der Chef
sie verweigert, können Sie nachlesen
im soeben neu erschienen AK Fal-
ter „Arbeitspapiere“, erhältlich unter
0800/22 55 22 – 1432 oder auf www.
ak-tirol.com
<<
Foto: ikonoklast-hh/Fotolia.com
Foto:asife/Fotolia.com
Foto:RobertKneschke/Fotolia.com
Wer Fragen oder Probleme mit
Feiertagen und Einarbeiten hat,
kann sich an die AK Arbeitsrechtsex-
perten wenden unter der kosten-
losen Hotline 0800/22 55 22
-1414 oder vorbeikommen in der AK
in Innsbruck oder in Ihrem Bezirk.
Bei Fragen zu Diensthandy und
Erreichbarkeit auch außerhalb
der Arbeitszeit kontaktieren Sie die
AK Arbeitsrechtsexperten unter der
kostenlosen Hotline 0800/22 55
22 - 1414.
Arbeitnehmer
sollten ihre Rechte
und Pflichten kennen.
!
!
1,2,3,4,5,6 8,9,10,11,12
Powered by FlippingBook