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L&R Sozialforschung
Wiedereinstiegsmonitoring
Tirol
Die 12+2 - Modelle wurden mit 1.1.2010 (in einer einkommensabhängigen und einer
pauschalen Form) eingeführt. Der KBG-Bezug endet hier spätestens mit Vollendung
des 12./14. Lebensmonats des Kindes.
Im Rahmen des Monitorings werden somit folgende Unterscheidungen hinsichtlich
der Modelle getroffen:
12+2: Bezugshöhe 33 Euro pro Tag; Zuverdienst jährlich seit 1.1.2010 in der Hö-
he von bis zu 60% der Letzteinkünfte bzw. mind. 16.200 Euro pro Jahr
15+3: Bezugshöhe 26,60 Euro pro Tag
20+4: Bezugshöhe 20,80 Euro pro Tag
30+6: Bezugshöhe 14,53 Euro pro Tag
EAKB: Einkommensabhängiges Modell 12 + 2 mit Bezugshöhe 80% der Letzt-
einkünfte, maximal 66 Euro pro Tag; Zuverdienst maximal 6.400 Euro pro Kalen-
derjahr (ab dem Jahr 2014), entspricht in etwa der Geringfügigkeitsgrenze
14.13 Sozialmerkmale und andere Kontextinformationen
Die oben dargestellten Ergebnisse werden nach einer Reihe von Break-Variablen
differenziert dargestellt. Zu diesen zählen:
Jahres-Kohorten
Ausschlaggebend ist hier das Kalenderjahr, auf welches der Beginn der Kinder-
auszeit (somit bei Frauen der Geburtstag des Kindes, bei Männern der Beginn des
KBG-Bezugs) entfällt. Die erste untersuchte Kohorte ist jene des Kalenderjahres
2006.
Geschlecht
Gruppen: Weiblich, Männlich
Altersgruppen
Das Lebensalter wird mit Eintritt in die Kinderauszeit gemessen. Die daraus resultie-
renden Werte werden einer der sechs folgenden Auswertungsdimensionen zugeord-
net: bis 19 Jahre, 20-24 Jahre, 25-29 Jahre, 30-34 Jahre, 35-39 Jahre, ab 40 Jahre.
Alleinerzieherinnen
Dieses Merkmal wird zu Beginn der Kinderauszeit definiert.
Herkunft
Berechnung der Herkunft auf Basis Migrationshintergrund, Datengrundlage histori-
sche Daten AMS und HV, Mitversicherungsdatei.
Erläuterung: Einen Migrationshintergrund besitzt eine Person definitionsgemäß dann,
wenn sie entweder selbst im Ausland geboren wurde oder über eine ausländische
Staatsbürgerschaft verfügt. Der Migrationshintergrund umfasst somit Personen, die
selbst ihren Wohnsitz in ein anderes Land verlegt haben.