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L&R Sozialforschung
Wiedereinstiegsmonitoring
Tirol
Abschnitt M (Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und techni-
schen Dienstleistungen)
Abschnitt N, Abteilung Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften
Abschnitt N, Abteilung Gebäudebetreuung, Garten- und Landschaftsbau
Abschnitt N, Sonstige Abteilungen
Abschnitt O, Abteilung Öffentliche Verwaltung
Abschnitt O, Abteilung Auswärtige Angelegenheiten, Verteidigung, Justiz, öf-
fentliche Sicherheit und Ordnung
Abschnitt O, Abteilung Sozialversicherung
Abschnitt P (Erziehung und Unterricht)
Abschnitt Q, Abteilung Gesundheitswesen
Abschnitt Q, Abteilung Heime (ohne Erholungs- und Ferienheime)
Abschnitt Q, Abteilung Sozialwesen (ohne Heime)
Abschnitt R (Kunst, Unterhaltung und Erholung)
Abschnitt S (Erbringung von sonstigen Dienstleistungen)
Abschnitt T (Private Haushalte mit Hauspersonal; Herstellung von Waren und
Erbringung von Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf
ohne ausgeprägten Schwerpunkt)
Abschnitt U (Exterritoriale Organisationen und Körperschaften)
14.9 Analysen zur Inanspruchnahme von Angeboten
der Arbeitsmarktförderung
Definition Beobachtungszeitraum:
Im Falle eines Wiedereinstiegs: Zeitraum vom Beginn der Kinderauszeit bis
zum Wiedereinstieg plus 3 Monate (92 Tage).
Falls im Beobachtungszeitraum kein Wiedereinstieg vorliegt, wird der gesam-
te 1-, 2-, 3-, 4-, 5- oder sechsjährige Beobachtungszeitraum analysiert.
In die Analyse wurden folgende Maßnahmenarten bzw. Angebotsformen aufgenom-
men:
Orientierungsangebote
Qualifizierungen (inkl. Fachkräftestipendium)
Beratungs- und Betreuungseinrichtungen (BBE)
Eingliederungsbeihilfen
Kombilohnbeihilfen
Geförderte Beschäftigungen (SÖB, GBP)
Kinderbetreuungsbeihilfen
sonstige Teilnahmen (Aktivierungen, Trainingsangeboten, Weiterbildungsgeldbe-
züge ...)