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L&R Sozialforschung

Wiedereinstiegsmonitoring

Tirol

Abschnitt M (Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und techni-

schen Dienstleistungen)

Abschnitt N, Abteilung Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften

Abschnitt N, Abteilung Gebäudebetreuung, Garten- und Landschaftsbau

Abschnitt N, Sonstige Abteilungen

Abschnitt O, Abteilung Öffentliche Verwaltung

Abschnitt O, Abteilung Auswärtige Angelegenheiten, Verteidigung, Justiz, öf-

fentliche Sicherheit und Ordnung

Abschnitt O, Abteilung Sozialversicherung

Abschnitt P (Erziehung und Unterricht)

Abschnitt Q, Abteilung Gesundheitswesen

Abschnitt Q, Abteilung Heime (ohne Erholungs- und Ferienheime)

Abschnitt Q, Abteilung Sozialwesen (ohne Heime)

Abschnitt R (Kunst, Unterhaltung und Erholung)

Abschnitt S (Erbringung von sonstigen Dienstleistungen)

Abschnitt T (Private Haushalte mit Hauspersonal; Herstellung von Waren und

Erbringung von Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf

ohne ausgeprägten Schwerpunkt)

Abschnitt U (Exterritoriale Organisationen und Körperschaften)

14.9 Analysen zur Inanspruchnahme von Angeboten

der Arbeitsmarktförderung

Definition Beobachtungszeitraum:

Im Falle eines Wiedereinstiegs: Zeitraum vom Beginn der Kinderauszeit bis

zum Wiedereinstieg plus 3 Monate (92 Tage).

Falls im Beobachtungszeitraum kein Wiedereinstieg vorliegt, wird der gesam-

te 1-, 2-, 3-, 4-, 5- oder sechsjährige Beobachtungszeitraum analysiert.

In die Analyse wurden folgende Maßnahmenarten bzw. Angebotsformen aufgenom-

men:

Orientierungsangebote

Qualifizierungen (inkl. Fachkräftestipendium)

Beratungs- und Betreuungseinrichtungen (BBE)

Eingliederungsbeihilfen

Kombilohnbeihilfen

Geförderte Beschäftigungen (SÖB, GBP)

Kinderbetreuungsbeihilfen

sonstige Teilnahmen (Aktivierungen, Trainingsangeboten, Weiterbildungsgeldbe-

züge ...)