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L&R Sozialforschung
Wiedereinstiegsmonitoring
Tirol
14 Glossar zum Wiedereinstiegsmonitoring
Dieses Konzept des Wiedereinstiegsmonitorings wurde von L&R Sozialforschung in
Kooperation mit der Arbeiterkammer Wien ausgearbeitet. In der aktuellen, zweiten
Fassung des Wiedereinstiegsmonitorings beläuft sich der Zeitraum der beobachteten
Kohorten auf die Jahre 2006 bis 2012. Erwerbsverläufe konnten bis zum 30.6.2014
beobachtet werden.
Weiters wurden auch neue Datenquellen einbezogen. So war es erstmals möglich,
personenbezogene Daten der Krankenkassen zum Bezug von Kinderbetreuungsgeld
unter Wahrung des Datenschutzes mit den Daten der Arbeitsmarkt- und Erwerbskar-
rierendatenbank von L&R Sozialforschung zu verbinden.
Dank der neu hinzugekommenen Informationen wurde es möglich, neue Themen zu
bearbeiten. Zu diesen zählen etwa die Frage der partnerschaftlichen Teilung der Kin-
derauszeit, Betrachtungen zu Erwerbsverläufen von AlleinerzieherInnen oder die
Frage der Wirkungen konkreter Modelle des Bezugs des Kinderbetreuungsgelds auf
den Wiedereinstieg.
Nicht zuletzt konnte in der aktuellen Fassung des Wiedereinstiegsmonitorings auch
zum ersten Mal eine Vielzahl von Detailtabellen für jedes Bundesland erstellt werden.
14.1 Grundlegende Definitionen
Wir sprechen vom Beginn einer
Kinderauszeit
,
wenn Frauen eine Geburt zu verzeichnen haben und ab diesem Datum während
der folgenden 36 Monate mindestens
ein Monat
Kinderbetreuungsgeldbezug
aufweisen. Das Geburtsdatum stellt in jenen Fällen den Beginn der Kinderauszeit
dar.
wenn Männer mindestens
ein Monat
eines Kinderbetreuungsgeldbezugs aufwei-
sen. Der Beginn des KBG-Bezugs stellt in jenen Fällen auch gleichzeitig den Be-
ginn der Kinderauszeit dar.
Zum
definierten Personenkreis des Wiedereinstiegsmonitorings
zählen Frauen
und Männer, welche in der Vorkarriere unselbstständig beschäftigt, in Vormer-
kung/Bezug von AMS-Transferleistungen oder erwerbsfern waren.
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Personen mit
einer Kinderauszeit, welche im Vorzeitraum einer selbständigen Erwerbstätigkeit
nachgingen bzw. als BeamtInnen tätig waren, müssen aus Datengründen
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aus der
Untersuchungsgruppe ausgeschlossen werden.
Im Zuge vorhergehender Analysen wurde festgestellt, dass
Männer oftmals
wäh-
rend des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld - ganz im Gegensatz zu Frauen -
be-
reits bestehende Erwerbsverhältnisse einfach weiterführen anstelle sich eine
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Durch die Einbeziehung von erwerbsfernen Personen und TransferleistungsbezieherInnen hat das
Wiedereinstiegsmonitoring in manchen Fällen eher den Charakter eines Einstiegsmonitorings. Die
Begriffe „Wiedereinstiegsmonitoring“ und Wiedereinstieg wurden aber aus Gründen der Vereinfa-
chung fast flächendeckend verwendet.
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Grund ist, dass im Unterschied zu Standardbeschäftigten bei diesen Erwerbsgruppen in der Regel
keine Unterbrechung in den Versicherungszeiten zu sehen ist und somit auch keine validen Wieder-
einstiegsprozesse nachgezeichnet werden können.