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L&R Sozialforschung

Wiedereinstiegsmonitoring

Tirol

14.4 Analysen von Erwerbsverläufen

Erwerbsverläufe werden anhand von Jahres-Beobachtungsfenstern betrachtet, wel-

che mit Beginn der Kinderauszeit ihren Anfang finden. Wir differenzieren hier zwi-

schen dem 1., 2., 3., 4., 5. und 6. Jahr.

Die im jeweiligen Beobachtungsfenster auftretende Beschäftigungsentwicklung wird

durch Zeitanteile der Beschäftigung gefasst. Gemessen wird der Anteil von Tagen

einer Beschäftigung im Beobachtungszeitraum. Der zugehörige Indikator beinhaltet

vier Dimensionen:

Nullniveau: Zeitanteil 0%

Niedriges Niveau: Zeitanteil 1-33%

Mittleres Niveau: Zeitanteil 34-66%

Hohes Niveau: Zeitanteil über 66%

Zusätzlich wird ein Vergleich zwischen der Erwerbsintegration vor und nach der Kin-

derauszeit durch Differenzbildung zwischen den Zeitanteilen an Tagen einer Be-

schäftigung in diesen beiden Zeiträumen vorgenommen. Das Ergebnis wird in Form

einer Mittelwertberechnung ausgewiesen.

14.5 Analyse von Arbeitsplatzwechselprozessen

Basis für die Berechnung: Bereinigte Dienstgeberkonten

Fragestellungen:

Entspricht der erste Dienstgeber nach dem Wiedereinstieg (Dienstvertrag, Freier

Dienstvertrag) einem DG vor der Kinderauszeit?

Definition für „DG vor der Kinderauszeit“: Jene DG bzw. Dienstgeberkonten aus

der Gruppe Dienstvertrag oder Freier Dienstvertrag (nicht geringfügige Beschäfti-

gung), welche im einjährigen Beobachtungsfenster (siehe Vorkarriere) vor Beginn

der Kinderauszeit aufscheinen.

Ergebnisdimensionen:

Ja

Nein

Nicht zutreffend (diese Option gilt, wenn kein Wiedereinstieg vorliegt, bzw.

wenn im Vorbeobachtungszeitraum kein DG aufscheint)

14.6 Analyse von Lohnentwicklungen

Basis für die Berechnung: indexierte Löhne. Aktuelles Jahr = 100%. Anpassung

der früheren Jahre anhand der Medianlohnentwicklung.

Definition Vorbeobachtungszeitraum: Ein Fenster mit der Dauer von 365 Tagen,

Ende des Fensters vor Beginn der Kinderauszeit.

Frauen in vorzeitigem Mutterschutz gibt. In solchen Fällen erfolgt aufgrund des langen Mutterschut-

zes keine Zuordnung zur Gruppe der überwiegend Beschäftigten.