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Dauer von 17 Jahren.

Diese

Kürzung

des Annuitätenzuschuss führt

zu einer

Verteuerung

der Mietkosten. Am Beispiel eines zufällig ge-

wählten Projektes (AK2) um € 0,73/m²/Monat. Für eine 75 m² Woh-

nung würde sich die monatliche Miete um rund

€ 55,-- (!) erhöhen.

Nur durch eine

Laufzeitverlängerung

des Bankdarlehens von 25 auf

30 Jahre kann diese Erhöhung egalisiert werden.

Damit ist aber

auch dieses Steuerungsinstrument für die gemeinnützigen Bau-

träger verbraucht und steht nicht mehr für eine künftige Mieten-

reduktion zur Verfügung.

i) Für energiesparende und umweltfreundliche Maßnahmen werden

laut Richtlinie, Pkt. 6.7

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, Zusatzförderungen in Form einmaliger

(nicht rückzahlbarer) Zuschüsse gewährt.

j) Behindertenmaßnahmen in Wohnungen, Wohnanlagen werden

durch Gewährung eines Zuschusses mit 65 % der erforderlichen

Mehrkosten gefördert.

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Wohnbauförderungsrichtlinien vom 01.10.2013, Anlage 4, gültig ab 01.08.2014

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Wohnbauförderungsrichtlinien vom 01.10.2013, Anlage 4, gültig ab 01.08.2014