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Dauer von 17 Jahren.
Diese
Kürzung
des Annuitätenzuschuss führt
zu einer
Verteuerung
der Mietkosten. Am Beispiel eines zufällig ge-
wählten Projektes (AK2) um € 0,73/m²/Monat. Für eine 75 m² Woh-
nung würde sich die monatliche Miete um rund
€ 55,-- (!) erhöhen.
Nur durch eine
Laufzeitverlängerung
des Bankdarlehens von 25 auf
30 Jahre kann diese Erhöhung egalisiert werden.
Damit ist aber
auch dieses Steuerungsinstrument für die gemeinnützigen Bau-
träger verbraucht und steht nicht mehr für eine künftige Mieten-
reduktion zur Verfügung.
i) Für energiesparende und umweltfreundliche Maßnahmen werden
laut Richtlinie, Pkt. 6.7
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, Zusatzförderungen in Form einmaliger
(nicht rückzahlbarer) Zuschüsse gewährt.
j) Behindertenmaßnahmen in Wohnungen, Wohnanlagen werden
durch Gewährung eines Zuschusses mit 65 % der erforderlichen
Mehrkosten gefördert.
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Wohnbauförderungsrichtlinien vom 01.10.2013, Anlage 4, gültig ab 01.08.2014
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