![Show Menu](styles/mobile-menu.png)
![Page Background](./../common/page-substrates/page0062.png)
61
L&R Sozialforschung
Wiedereinstiegsmonitoring
Eines der zentralen Ergebnisse der Analysen zur Teilnahme an arbeitsmarktpoliti-
schen Angeboten
11
ist, dass - unabhängig von der Vorkarriere und der Frage, ob be-
reits ein Wiedereinstieg erfolgte oder nicht -
große genderspezifischen Differenzen
existieren, welche zu Lasten der Frauen gehen
. So setzt bei Frauen im Unter-
schied zu den Männern die Inanspruchnahme arbeitsmarktpolitischer Angebote nicht
nur deutlich später ein, sondern ist auch durch vergleichsweise geringere Aktivie-
rungsraten gekennzeichnet und zwar sowohl österreichweit als auch im Bundesland
Tirol. Am Beispiel der Kohorte 2009 kann für Tirol aufgezeigt werden, dass im zwei-
jährigen Nachbeobachtungszeitraum lediglich rund 8% aller zuvor überwiegend be-
schäftigten wiedereingestiegenen AMS-Kundinnen arbeitsmarktpolitische Angebote
in Anspruch nehmen. Zum Vergleich beträgt der Anteil an zuvor überwiegend be-
schäftigten wiedereingestiegenen Tirolern der Kohorte 2009 im zweijährigen Be-
obachtungszeitraum bereits rund 20%. Dies kann sich einerseits aus dem höheren
Alter der Kinder bei den Vätern
12
begründen und andererseits ein Hinweis darauf
sein, dass sich Männer im Vergleich weniger mit der Vereinbarkeitsthematik beschäf-
tigen (müssen). Auch die im Durchschnitt deutlich längere KBG-Bezugsdauer bei
Frauen wird dabei eine Rolle spielen. Zu letzterem Ergebnis passt auch der Um-
stand, dass sich die genderspezifischen Differenzen in den späteren Beobachtungs-
jahren kontinuierlich verringern. Darüber hinaus könnten Männer auch proaktiver im
Weiterbildungsbereich sein und AMP-Angebote gezielter für Berufswechsel nutzen,
was wiederum durch die Konzentration der inhaltlichen Ausrichtung der Teilnahmen
auf Qualifizierungsangebote untermauert werden würde.
11
Der Berechnungszeitraum im Falle eines Wiedereinstiegs umfasst den Beginn der Kinderauszeit bis
zum Wiedereinstieg plus 3 Monate (92 Tage). Falls im Beobachtungszeitraum kein Wiedereinstieg
erfolgte, wird der gesamte 1 bis 6 jährige Beobachtungszeitraum zur Analyse herangezogen.
12
Bei der Kohortenberechnung ist das Kalenderjahr, auf welches der Beginn der Kinderauszeit entfällt,
ausschlaggebend. Bei den Frauen zählt somit der Geburtstag des Kindes, bei den Männern zählt der
Beginn des Bezugs des Kinderbetreuungsgeldes. Dadurch sind die Kinder bei Vätern aufgrund des
späteren Karenzantritts durchschnittlich älter.