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AK
Rechtsschutzbericht 2016
Die Klagsphase
Die Rechtsvertretung der Mitglieder vor Gericht erfolgt bei Übernahme des Prozesskostenrisikos
durch die AK Tirol entweder durch Rechtsanwälte oder durch Juristen der AK Tirol. Dabei erhält
das Mitglied spätestens binnen einer Woche einen Termin beim AK Vertreter, damit die Klage
möglichst rasch bei Gericht eingebracht werden kann.
Immer wieder ist aber auch ein rechtskräftiges Gerichtsurteil noch nicht ausreichend, um den
Arbeitgeber zu einer Zahlung zu veranlassen. Es muss dann noch Exekution geführt werden, bei
deren Erfolglosigkeit ein Insolvenzantrag gestellt und letztlich eine Zahlung der Ansprüche beim
Insolvenz-Entgelt-Fonds beantragt wird. All diese Verfahrensschritte sind von der Klagsphase
mitumfasst.
Die Rechtsschutzleistungen werden dabei nicht nur jenen Personen gewährt, die zum Zeitpunkt
ihrer Vorsprache als Mitglieder der AK Tirol gemeldet sind, sondern auch jenen, die als AK Mit-
glieder hätten geführt werden müssen. Dies ist etwa bei Scheinselbstständigen oder jenen Ar-
beitnehmern der Fall, die rechtswidrig nicht zur Sozialversicherung angemeldet wurden. Das
bedeutet: Die Rechtsschutzleistungen der AK Tirol stehen mehr als 100% der offiziell in Tirol
gemeldeten Arbeitnehmern zur Verfügung.
Insgesamt gewährleistet daher der Arbeitsrechtliche Rechtsschutz der AK Tirol, dass jeder
Tiroler Arbeitnehmer binnen kurzer Zeit eine unmittelbare arbeitsrechtliche Beratung direkt von
einem Arbeitsrechtsexperten erhält und die arbeitsrechtlichen Ansprüche gegebenenfalls bei
Gericht durch auf dieses Fachgebiet spezialisierte Rechtsanwälte vertreten werden, ohne dafür
Kosten bezahlen zu müssen.
Urlaubsersatzleistung
5
andere
23
Summe
559
84%
3%
4%
3%
1% 1%
4%
Themen gerichtlicher Rechtsschutz
Arbeitsrecht 2016
Entgelt und Endabrechnung
Vorrückungsstichtag &
Vordienstzeit
Kündigungsanfechtung
Kündigungsentschädigung
Dienstzeugnis
Urlaubsersatzleistung
andere