Previous Page  15 / 48 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 15 / 48 Next Page
Page Background

15

AK

Rechtsschutzbericht 2016

Bei der Konkurrenzklausel gelten daher derzeit vier unterschiedliche Rechtslagen: Für Kon-

kurrenzklauseln bis März 2006 mit Unterschieden zwischen Arbeitern und Angestellten, jenen

zwischen März 2006 und Ende Dezember 2016 mit niedrigerer Entgeltgrenze und schließlich

Konkurrenzklauseln, die ab 29. Dezember 2016 abgeschlossen wurden, mit höherer Entgelt-

grenze. Nur mehr absolute Arbeitsrechtsexperten können einen Überblick über diese rechtlichen

Unterschiede behalten.

Viele Anlassfälle der letzten Jahre zeigen, dass Arbeitnehmer bei Verletzung der Konkurrenz-

klausel durchaus damit rechnen müssen, dass Arbeitgeber die vereinbarten Konventionalstrafen

auch tatsächlich gerichtlich einklagen und/oder – was seltener vorkommt – auch die Unterlas-

sung der konkurrenzierenden Tätigkeit verlangen. In vielen Fällen gelingt es durch den Arbeits-

rechtlichen Rechtsschutz, die eingeklagten Beträge zwar deutlich zu reduzieren, jedoch verblei-

ben zumeist immer noch überaus beachtliche Ersatzansprüche, die ein Arbeitnehmer an seinen

früheren Arbeitgeber zu leisten hat – fünfstellige Euro-Beträge sind dabei keine Seltenheit.

Zum Schutz von Unternehmen braucht es die Konkurrenzklausel – die in ihrer grundsätzlichen

Ausprägung durch das Angestelltengesetz 1921 geschaffen wurde – angesichts der zwischen-

zeitig erfolgten Rechtsentwicklung auf anderen Rechtsgebieten nicht mehr. Der Verrat von Ge-

schäfts- und Betriebsgeheimnissen ist strafrechtlich geschützt, sittenwidrige Konkurrenzierungs-

tätigkeiten zwischen Unternehmern können durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

verhindert und werthaltige Ausbildungen durch eine Ausbildungskostenrückersatz-Vereinbarung

abgesichert werden. Und der Umstand, dass sich einzelne Kunden (nach einem Arbeitgeber-

wechsel) für einen anderen Geschäftspartner entscheiden, stellt bei einer freien Marktwirtschaft

wohl keine Besonderheit, sondern den Regelfall dar.

Vor diesem rechtlichen und wirtschaftlichen Hintergrund ist die Konkurrenzklausel nichts an-

deres als eine reine Schikane gegenüber Arbeitnehmern, die dadurch gezwungen werden, ein

ganzes Jahr lang mit anderen Beschäftigungen einen geringeren Verdienst zu erzielen; auf die

gewohnte Lebensqualität für sich und ihre Familie verzichten zu müssen, mit dem hohen Risiko,

ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten während dieses Jahres zur Gänze zu verlieren oder zumindest

beträchtlich einzubüßen. Da das Know-How von Arbeitnehmern ein Jahr lang zumindest brach

liegt und vielleicht sogar zur Gänze wegfällt, schädigen Konkurrenzklauseln nachhaltig auch die

österreichische Volkswirtschaft.