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AK

Rechtsschutzbericht 2016

Da für den Heimleiter als Arbeitnehmer der Tiroler Soziale Dienste GmbH kein besonderer Kün-

digungsschutz gilt, hat die AK Tirol aufgrund der besonderen Umstände dieses Falles auf Fest-

stellung der Rechtsunwirksamkeit der Kündigung wegen Sittenwidrigkeit geklagt.

Gegen den Heimleiter wurde auch eine Strafanzeige eingebracht (formell „gegen unbekannt“),

sodass die AK Tirol in diesem Fall auch freiwilligen Strafrechtsschutz bereits für das polizeiliche

Ermittlungsverfahren gewährt hat. Schon im Zuge der Vorherhebungen durch die Polizei hat sich

herausgestellt, dass die Vorwürfe gegen den Heimleiter völlig aus der Luft gegriffen waren, viel-

mehr ist er Opfer einer Verleumdung geworden.

In der darauf folgenden Streitverhandlung wurde ein Vergleich abgeschlossen, der inhaltlich

einem völlig positiven Urteil gleichkommt: Die Entlassung wurde zurückgenommen und eine

einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses zum 13.3.2016 vereinbart. Die TSD-GmbH

hat gegenüber dem Heimleiter eine volle Ehrenerklärung abgegeben. Diese Ehrenerklärung darf

auch veröffentlicht werden.

Alle Ansprüche des Heimleiters für den Zeitraum 20.3.2015 bis 13.3.2016 wurden nachbezahlt

und die TSD-GmbH hat sich schließlich verpflichtet, die gesamten Kosten des arbeitsgerichtli-

chen Verfahrens in Höhe von Euro 13.315,56 sowie die Kosten des Strafverfahrens in Höhe von

Euro 5.965,38 zu bezahlen.