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Das neue ArbeitnehmerInnenschutzgesetz:

Psychische Belastungen evaluieren

Seit 1.1.2013 ist die Novelle zum ArbeitnehmerInnen-

schutzgesetz (ASchG) in Kraft. Die ASchG-Novelle regelt

die verbindliche Ermittlung und Beurteilung von psychi-

schen Belastungen und Gefährdungen am Arbeitsplatz.

SVPs und Betriebsräte sind wichtige Partner bei diesem

Prozess.

Was sind psychische Belastungen?

Die ÖNORM EN ISO 10075-1 definiert psychische Bela-

stung als „…alle Einflüsse, die von außen auf den Men-

schen zukommen und psychisch auf ihn einwirken“.

Muss oft lange auf Informationen gewartet werden, umdie

Arbeit fortsetzen zu können? Funktionieren erforderliche

Arbeitsmittel schlecht und behindern die Ausführung der

Arbeit? Ist es laut und können Sie sich deswegen nicht

gut konzentrieren? Gibt es zu wenig Unterstützung und

Feedback? Sind die Arbeitsinhalte gleichförmig und wie-

derholen sie sich ständig? Das alles sind verschiedene

Formen von psychischen Belastungen, die zu Fehlbean-

spruchungen führen können.

Psychische Belastungen können sich negativ auf die

Gesundheit auswirken

„Unter Gesundheit im Sinne dieses Bundesgesetzes

ist physische und psychische Gesundheit zu ver-

stehen“ (§ 2 Z 7a ASchG). Für die ÖNORM EN ISO

10075-1 „…bezieht sich psychisch auf kognitive, in-

formationsverarbeitende und emotionale Vorgänge im

Menschen“.

Folgende Arbeitsbedingungen können mit psychischen

Belastungen verbunden sein:

Arbeitsaufgaben und Art der Tätigkeiten

(Umgang

mit Menschen, einseitige und gleichförmige Tätigkei-

ten, hohe Informationsdichte, etc.),

Arbeitsumgebung und Arbeitsraum

(Lärm, Klima,

Platzverhältnisse, etc.),

AK

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