Das neue ArbeitnehmerInnenschutzgesetz:
Psychische Belastungen evaluieren
Seit 1.1.2013 ist die Novelle zum ArbeitnehmerInnen-
schutzgesetz (ASchG) in Kraft. Die ASchG-Novelle regelt
die verbindliche Ermittlung und Beurteilung von psychi-
schen Belastungen und Gefährdungen am Arbeitsplatz.
SVPs und Betriebsräte sind wichtige Partner bei diesem
Prozess.
Was sind psychische Belastungen?
Die ÖNORM EN ISO 10075-1 definiert psychische Bela-
stung als „…alle Einflüsse, die von außen auf den Men-
schen zukommen und psychisch auf ihn einwirken“.
Muss oft lange auf Informationen gewartet werden, umdie
Arbeit fortsetzen zu können? Funktionieren erforderliche
Arbeitsmittel schlecht und behindern die Ausführung der
Arbeit? Ist es laut und können Sie sich deswegen nicht
gut konzentrieren? Gibt es zu wenig Unterstützung und
Feedback? Sind die Arbeitsinhalte gleichförmig und wie-
derholen sie sich ständig? Das alles sind verschiedene
Formen von psychischen Belastungen, die zu Fehlbean-
spruchungen führen können.
Psychische Belastungen können sich negativ auf die
Gesundheit auswirken
„Unter Gesundheit im Sinne dieses Bundesgesetzes
ist physische und psychische Gesundheit zu ver-
stehen“ (§ 2 Z 7a ASchG). Für die ÖNORM EN ISO
10075-1 „…bezieht sich psychisch auf kognitive, in-
formationsverarbeitende und emotionale Vorgänge im
Menschen“.
Folgende Arbeitsbedingungen können mit psychischen
Belastungen verbunden sein:
■
Arbeitsaufgaben und Art der Tätigkeiten
(Umgang
mit Menschen, einseitige und gleichförmige Tätigkei-
ten, hohe Informationsdichte, etc.),
■
Arbeitsumgebung und Arbeitsraum
(Lärm, Klima,
Platzverhältnisse, etc.),
AK
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