AK Tirol in den Bezirken:
Imst, Rathausstraße 1, 6460 Imst
Kitzbühel, Rennfeld 13, 6370 Kitzbühel
Kufstein, Arkadenplatz 2, 6330 Kufstein
Landeck, Malserstraße 11, 6500 Landeck
Lienz, Beda-Weber-Gasse 22, 9900 Lienz
Reutte, Mühler Straße 22, 6600 Reutte
Schwaz, Münchner Straße 20, 6130 Schwaz
Telfs, Moritzenstraße 1, 6410 Telfs
Impressum
Medieninhaber und Verleger:
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol
Maximilianstraße 7, 6020 Innsbruck
kostenlose AK Servicenummer: 0800/22 55 22
Verfasser: AK Wien, Stand: 1. Auflage Jänner 2013
ohne Maßnahmenableitung ist das aber keine voll-
ständige Evaluierung!
Arbeits- und Organisationspsycholog/innen
sind Fachleute
Arbeits- und Organisationspsycholog/innen sind speziell
ausgebildete Fachleute. Sie wissen welche Verfahren an-
zuwenden sind. Sie können insbesondere bei der Verfah-
rensauswahl und der Maßnahmenplanung beraten.
„Bei der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren/Be-
lastungen und der Festlegung der Maßnahmen sind
erforderlichenfalls geeignete Fachleute heranzuzie-
hen. ... insbesondere jedoch Arbeits- und Organisati-
onspsycholog/innen“ (§ 4 Abs. 6 ASchG).
Ergibt die Evaluierung, dass psychische Gefährdungen
vorliegen sind Arbeitgeber/innen dazu verpflichtet, Ar-
beitspsycholog/innen zumindest im Ausmaß von 25vH
der jährlichen Präventionszeit der Präventivfachkräfte zu
beschäftigen.
„Zumindest im Ausmaß der restlichen 25vH der jähr-
lichen Präventionszeit hat der Arbeitgeber je nach
Gefährdungs- und Belastungssituation …sonstige
geeignete Fachleute, … insbesondere jedoch Ar-
beitspsychologen … zu beschäftigten“ (§ 82a Abs. 5
ASchG).