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AK Tirol in den Bezirken:

Imst, Rathausstraße 1, 6460 Imst

Kitzbühel, Rennfeld 13, 6370 Kitzbühel

Kufstein, Arkadenplatz 2, 6330 Kufstein

Landeck, Malserstraße 11, 6500 Landeck

Lienz, Beda-Weber-Gasse 22, 9900 Lienz

Reutte, Mühler Straße 22, 6600 Reutte

Schwaz, Münchner Straße 20, 6130 Schwaz

Telfs, Moritzenstraße 1, 6410 Telfs

Impressum

Medieninhaber und Verleger:

Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol

Maximilianstraße 7, 6020 Innsbruck

kostenlose AK Servicenummer: 0800/22 55 22

Verfasser: AK Wien, Stand: 1. Auflage Jänner 2013

ohne Maßnahmenableitung ist das aber keine voll-

ständige Evaluierung!

Arbeits- und Organisationspsycholog/innen

sind Fachleute

Arbeits- und Organisationspsycholog/innen sind speziell

ausgebildete Fachleute. Sie wissen welche Verfahren an-

zuwenden sind. Sie können insbesondere bei der Verfah-

rensauswahl und der Maßnahmenplanung beraten.

„Bei der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren/Be-

lastungen und der Festlegung der Maßnahmen sind

erforderlichenfalls geeignete Fachleute heranzuzie-

hen. ... insbesondere jedoch Arbeits- und Organisati-

onspsycholog/innen“ (§ 4 Abs. 6 ASchG).

Ergibt die Evaluierung, dass psychische Gefährdungen

vorliegen sind Arbeitgeber/innen dazu verpflichtet, Ar-

beitspsycholog/innen zumindest im Ausmaß von 25vH

der jährlichen Präventionszeit der Präventivfachkräfte zu

beschäftigen.

„Zumindest im Ausmaß der restlichen 25vH der jähr-

lichen Präventionszeit hat der Arbeitgeber je nach

Gefährdungs- und Belastungssituation …sonstige

geeignete Fachleute, … insbesondere jedoch Ar-

beitspsychologen … zu beschäftigten“ (§ 82a Abs. 5

ASchG).