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Arbeitsabläufe
(Unterbrechungen, fehlende Infor-
mation, Doppelarbeit) sowie
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Arbeitsorganisation
(Zusammenarbeit mit Füh-
rungskräften und Kolleg/innen, Feedback, Arbeits-
zeitgestaltung, etc.)
Sowohl körperliche als auch psychische Belastungen
können einerseits physische (z.B. Herz-Kreislauf-Erkran-
kungen, Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems und
des Verdauungssystems) und andererseits psychische
Beeinträchtigungen z.B. chronische Erschöpfung, Schlaf-
störungen, Depression, Angst, etc. und Gesundheitsstö-
rungen zur Folge haben.
Ablauf der Arbeitsplatzevaluierung psychischer Be-
lastungen (§ 4 ASchG)
„Unter Gefahren im Sinne dieses Bundesgesetzes sind
auch arbeitsbedingte
physische und psychische Be-
lastungen
zu verstehen, die zu Fehlbeanspruchungen
führen“ (§ 2 Abs. 7 ASchG).
Die Arbeitsplatzevaluierung ist ein Prozess, der dem Ziel
der ständigen Verbesserung der Arbeitsbedingungen
dient. Er umfasst für die
Arbeitsplatzevaluierung psy-
chischer Belastungen
folgende Schritte:
1.
Start.
Informationen sammeln, interne Steuergruppe
einrichten (mit geeigneten Fachleuten wie Arbeits-
und Organisationspsycholog/in, Arbeitsmediziner/
in, Sicherheitsfachkraft sowie betriebliche Entschei-
dungspersonen und SVP/Betriebsrat, etc.).
2.
Konzept.
Festlegen, mit welchem standardisierten
und geeigneten Verfahren, wann, durch wen Bela-
stungen für welche Organisationsbereiche bzw. wel-
che Tätigkeitsgruppen erfasst werden und wie der
Evaluierungsablauf im Detail erfolgen soll.
3.
Information.
Alle Führungskräfte und Arbeitnehmer/
innen sollen vorab über Ziele und Ablauf informiert
werden.
4.
Ermittlung.
(§ 4 ASchG): Erhebung mit standardi-
siertem und geeignetem Verfahren nach ÖNORM EN
ISO 10075-3 durchführen (geprüfte arbeitspsycholo-
gische Diagnoseverfahren wie schriftliche Befragung,
Einzel- oder Gruppeninterviews, Beobachtung).