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Arbeitsabläufe

(Unterbrechungen, fehlende Infor-

mation, Doppelarbeit) sowie

Arbeitsorganisation

(Zusammenarbeit mit Füh-

rungskräften und Kolleg/innen, Feedback, Arbeits-

zeitgestaltung, etc.)

Sowohl körperliche als auch psychische Belastungen

können einerseits physische (z.B. Herz-Kreislauf-Erkran-

kungen, Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems und

des Verdauungssystems) und andererseits psychische

Beeinträchtigungen z.B. chronische Erschöpfung, Schlaf-

störungen, Depression, Angst, etc. und Gesundheitsstö-

rungen zur Folge haben.

Ablauf der Arbeitsplatzevaluierung psychischer Be-

lastungen (§ 4 ASchG)

„Unter Gefahren im Sinne dieses Bundesgesetzes sind

auch arbeitsbedingte

physische und psychische Be-

lastungen

zu verstehen, die zu Fehlbeanspruchungen

führen“ (§ 2 Abs. 7 ASchG).

Die Arbeitsplatzevaluierung ist ein Prozess, der dem Ziel

der ständigen Verbesserung der Arbeitsbedingungen

dient. Er umfasst für die

Arbeitsplatzevaluierung psy-

chischer Belastungen

folgende Schritte:

1.

Start.

Informationen sammeln, interne Steuergruppe

einrichten (mit geeigneten Fachleuten wie Arbeits-

und Organisationspsycholog/in, Arbeitsmediziner/

in, Sicherheitsfachkraft sowie betriebliche Entschei-

dungspersonen und SVP/Betriebsrat, etc.).

2.

Konzept.

Festlegen, mit welchem standardisierten

und geeigneten Verfahren, wann, durch wen Bela-

stungen für welche Organisationsbereiche bzw. wel-

che Tätigkeitsgruppen erfasst werden und wie der

Evaluierungsablauf im Detail erfolgen soll.

3.

Information.

Alle Führungskräfte und Arbeitnehmer/

innen sollen vorab über Ziele und Ablauf informiert

werden.

4.

Ermittlung.

(§ 4 ASchG): Erhebung mit standardi-

siertem und geeignetem Verfahren nach ÖNORM EN

ISO 10075-3 durchführen (geprüfte arbeitspsycholo-

gische Diagnoseverfahren wie schriftliche Befragung,

Einzel- oder Gruppeninterviews, Beobachtung).