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Infoservice

tung, Übersetzung, kommerzielle Verwertung den

UrheberInnen vorbehalten sein und ist ohne Zustim-

mung unzulässig).

Die ÖNORM EN ISO 10075-3 definiert Anforderun-

gen und Gütekriterien an Verfahren, die psychische

Arbeitsbelastungen messen und erfassen.

Eine gewisse Sicherheit haben Sie derzeit nur, wenn

die Methode (das Verfahren) im Internet in der deut-

schen Toolbox der Bundesanstalt für Arbeitsschutz

und Arbeitsmedizin (BAuA) unter „verhältnisbezo-

gene Verfahren“ zu finden ist. Im Internet die Such-

eingabe „Baua + Toolbox“ oder direkt auf

www.baua.

de unter Suche das Stichwort „Toolbox“ eingeben.

4.

Erhobene Daten und Datenschutz.

Für

die Evaluierung werden Daten über die

Arbeitsplatzbedingungen ermittelt, nicht primär Da-

ten über Personen. Klären Sie daher immer, ob und

warum personenbezogene Daten (Alter, Geschlecht,

etc.) erhoben werden müssen und wie der Schutz

personenbezogener Daten gewährleistet wird.

5.

Durchführende.

Für die Evaluierung psychischer

Belastungen ist Fachwissen über psychische

Belastungen und die Anwendung, Durchführung,

Auswertung und Interpretation der gewählten Verfah-

ren erforderlich (Arbeits- und Organisationspsycholo-

gische Fachkompetenz).

6.

Geeignete Maßnahmen.

Eine Maßnahme muss

zu den festgestellten Belastungen passen, wie ein

Schlüssel zum Schloss! Sind z.B. Arbeitsabläufe

körperlich und geistig gleichförmig, einseitig und

unterfordernd, müssen die Maßnahmen bei der Er-

weiterung der Vielseitigkeit und Erhöhung des Auf-

gabenniveaus liegen. Kommt es durch technische

Störungen immer wieder zu Blockierungen der Ar-

beitsausführung, dann müssen diese technisch be-

hoben werden.

Schriftliche Befragung allein genügt nicht.

Sie gibt eine gute Orientierung über Belastungs-

schwerpunkte. Ohne ausreichende Analyse der da-

hinter stehenden konkreten Belastungsfaktoren und