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tung, Übersetzung, kommerzielle Verwertung den
UrheberInnen vorbehalten sein und ist ohne Zustim-
mung unzulässig).
Die ÖNORM EN ISO 10075-3 definiert Anforderun-
gen und Gütekriterien an Verfahren, die psychische
Arbeitsbelastungen messen und erfassen.
Eine gewisse Sicherheit haben Sie derzeit nur, wenn
die Methode (das Verfahren) im Internet in der deut-
schen Toolbox der Bundesanstalt für Arbeitsschutz
und Arbeitsmedizin (BAuA) unter „verhältnisbezo-
gene Verfahren“ zu finden ist. Im Internet die Such-
eingabe „Baua + Toolbox“ oder direkt auf
www.baua.de unter Suche das Stichwort „Toolbox“ eingeben.
4.
Erhobene Daten und Datenschutz.
Für
die Evaluierung werden Daten über die
Arbeitsplatzbedingungen ermittelt, nicht primär Da-
ten über Personen. Klären Sie daher immer, ob und
warum personenbezogene Daten (Alter, Geschlecht,
etc.) erhoben werden müssen und wie der Schutz
personenbezogener Daten gewährleistet wird.
5.
Durchführende.
Für die Evaluierung psychischer
Belastungen ist Fachwissen über psychische
Belastungen und die Anwendung, Durchführung,
Auswertung und Interpretation der gewählten Verfah-
ren erforderlich (Arbeits- und Organisationspsycholo-
gische Fachkompetenz).
6.
Geeignete Maßnahmen.
Eine Maßnahme muss
zu den festgestellten Belastungen passen, wie ein
Schlüssel zum Schloss! Sind z.B. Arbeitsabläufe
körperlich und geistig gleichförmig, einseitig und
unterfordernd, müssen die Maßnahmen bei der Er-
weiterung der Vielseitigkeit und Erhöhung des Auf-
gabenniveaus liegen. Kommt es durch technische
Störungen immer wieder zu Blockierungen der Ar-
beitsausführung, dann müssen diese technisch be-
hoben werden.
Schriftliche Befragung allein genügt nicht.
Sie gibt eine gute Orientierung über Belastungs-
schwerpunkte. Ohne ausreichende Analyse der da-
hinter stehenden konkreten Belastungsfaktoren und