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AK

-Infoservice

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SCHRITT 3: PROBLEME OFFEN ANSPRECHEN –

LÖSUNGSVORSCHLÄGE BRINGEN

Die Verantwortung für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäf-

tigten liegt laut Gesetz in erster Linie bei der Arbeitgeberin/dem Arbeit-

geber. Um dieser Verantwortung auch nachkommen zu können, sind

Arbeitgeber/-innen auf Informationen aus der Belegschaft angewiesen.

Betriebsräte müssen hier als Sprachrohr der Beschäftigten fungieren -

insbesondere bei heiklen Themen, wie dem Führungsverhalten.

Betriebsräte weisen Arbeitergeber/-innen also auf konkrete Sicherheits-

mängel und Gesundheitsprobleme hin. Falls es bereits konkrete Lösungs-

vorschläge gibt, können diese unterbreitet werden. Arbeitgeber/-innen

sind zwar nicht verpflichtet, genau jene Lösung umzusetzen. Jedoch

müssen sie - im Zuge der der Arbeitsplatzevaluierung gemäß § 4 ASchG

- den bekannten Problematiken jedenfalls Abhilfe schaffen. Arbeitsplatze-

valuierung bedeutet, dass sämtliche Gefährdungen für Sicherheit und Ge-

sundheit ermittelt und beurteilt werden sowie Maßnahmen gegen diese

Gefährdungen festgelegt und umgesetzt werden müssen. Natürlich ist es

nicht die Pflicht der Betriebsräte, stets eine Lösung parat zu haben. Zu-

mindest auf eine Evaluierung der bekannten Mängel sollte aber gedrängt

werden. Bei dieser sind Betriebsräte dann zu beteiligen.

In Betrieben, in denen ein Arbeitsschutzausschuss einzurichten ist, kön-

nen sicherheits- und gesundheitsrelevante Themen auch dort vorge-

bracht werden. Maßnahmen und Vorgehensweisen können dann gleich

mit sämtlichen Akteuren/-innen des innerbetrieblichen Arbeitsschutzes

abgestimmt werden. Die Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses müs-

sen gemäß § 88 Abs. 7 ASchG protokolliert werden. Somit sind einge-

brachte Themen, Vorschläge und Positionen stets nachvollziehbar.

Arbeitgeber/-innen können auf verschiedenen Wegen Kenntnis über Si-

cherheitsmängel und Gesundheitsgefährdungen erhalten. Ob durch per-

sönliche Gespräche, durch schriftliche Informationen oder im Zuge ei-

nes Arbeitsschutzausschusses, ist dabei unerheblich. Der entscheidende

Punkt ist, dass Arbeitgeber/-innen hier die Verantwortung tragen und eine

Lösung herbeiführen müssen.

Sollte dies nicht geschehen, gehen Sie zu Schritt 4 über.