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-Infoservice
sen auch bei Finanzierungsleasingverträgen von Verbrauchern die we-
sentlichen Eckdaten – dazu gehören etwa effektiver Jahreszinssatz, Ge-
samtkosten, Gebühren und Zinsanpassung - ausgewiesen werden. Das
erhöht die Durchschaubarkeit und erleichtert Vergleiche mit Kreditange-
boten. Wenn der Leasingnehmer es verlangt, muss zu jedem Zeitpunkt
ein Tilgungsplan kostenlos ausgehändigt werden.
Merkmale beim PKW-Leasing:
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Eigentümer bleibt der Leasinggeber (Leasinggesellschaft) –
Typenschein bleibt bei der Leasingfirma.
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Der Leasingnehmer scheint nur in der Zulassung auf.
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Der Leasingnehmer trägt jedoch Eigentümerrisiko
(z. B. bei Beschädigungen)
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Der Leasingnehmer muss eine Kaskoversicherung abschließen
sowie alle Inspektionen und Wartungsdienste beim Vertragshändler
durchführen lassen
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Der Leasingnehmer muss z.B. trotz eines Totalschadens weiter
zahlen – hat jedoch Anrecht auf die Versicherungsleistung
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Die vereinbarte Anzahl an Kilometern, die während der Leasingzeit
zurückgelegt werden dürfen, sollten nicht überschritten werden –
sonst fallen erhebliche Mehrkosten an!
Arten:
Vollamortisation: Der Leasingnehmer deckt mit den Raten sämtliche Auf-
wendungen (Kaufpreis, Finanzierung, Verwaltung) im Laufe der Vertrags-
dauer ab. Teilamortisation (Restwert): Meist niedrigere Raten – deshalb
verbleibt am Ende ein Restwert. Bei Vertragsablauf kann der Leasingge-
genstand entweder an die Gesellschaft zurückgegeben oder zum Rest-
wert erworben werden
ACHTUNG!
Leasing ist für den Konsumenten meist teurer als ein Kredit! Eine vor-
zeitige Kündigung des Leasingvertrags kann zu hohen Kosten führen.
Sollte der Leasingnehmer in Zahlungsprobleme kommen: bei Termin-
verlust kann der Leasinggeber den Vertrag vorzeitig lösen, alle – noch
offenen – Raten werden fällig gestellt, das Fahrzeug wird abgeholt.