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AK

-Infoservice

sen auch bei Finanzierungsleasingverträgen von Verbrauchern die we-

sentlichen Eckdaten – dazu gehören etwa effektiver Jahreszinssatz, Ge-

samtkosten, Gebühren und Zinsanpassung - ausgewiesen werden. Das

erhöht die Durchschaubarkeit und erleichtert Vergleiche mit Kreditange-

boten. Wenn der Leasingnehmer es verlangt, muss zu jedem Zeitpunkt

ein Tilgungsplan kostenlos ausgehändigt werden.

Merkmale beim PKW-Leasing:

Eigentümer bleibt der Leasinggeber (Leasinggesellschaft) –

Typenschein bleibt bei der Leasingfirma.

Der Leasingnehmer scheint nur in der Zulassung auf.

Der Leasingnehmer trägt jedoch Eigentümerrisiko

(z. B. bei Beschädigungen)

Der Leasingnehmer muss eine Kaskoversicherung abschließen

sowie alle Inspektionen und Wartungsdienste beim Vertragshändler

durchführen lassen

Der Leasingnehmer muss z.B. trotz eines Totalschadens weiter

zahlen – hat jedoch Anrecht auf die Versicherungsleistung

Die vereinbarte Anzahl an Kilometern, die während der Leasingzeit

zurückgelegt werden dürfen, sollten nicht überschritten werden –

sonst fallen erhebliche Mehrkosten an!

Arten:

Vollamortisation: Der Leasingnehmer deckt mit den Raten sämtliche Auf-

wendungen (Kaufpreis, Finanzierung, Verwaltung) im Laufe der Vertrags-

dauer ab. Teilamortisation (Restwert): Meist niedrigere Raten – deshalb

verbleibt am Ende ein Restwert. Bei Vertragsablauf kann der Leasingge-

genstand entweder an die Gesellschaft zurückgegeben oder zum Rest-

wert erworben werden

ACHTUNG!

Leasing ist für den Konsumenten meist teurer als ein Kredit! Eine vor-

zeitige Kündigung des Leasingvertrags kann zu hohen Kosten führen.

Sollte der Leasingnehmer in Zahlungsprobleme kommen: bei Termin-

verlust kann der Leasinggeber den Vertrag vorzeitig lösen, alle – noch

offenen – Raten werden fällig gestellt, das Fahrzeug wird abgeholt.