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AK

-Infoservice

b. Kontoüberziehung / Kontoüberschreitung

Wenn du dein Konto überziehst, dann gibst du mehr aus, als eigentlich

Geld auf dem Konto ist. Die Bank leiht dir das Geld und verlangt dafür

Zinsen und Gebühren.

Unterschieden wird zwischen

Kontoüberschreitung und Kontoüberziehung.

Kontoüberschreitung:

Ist eine von der Bank stillschweigend akzeptierte

Überziehung des Kontos. Es handelt sich um eine Kontoüberziehung, die

nicht aufgrund eines ausdrücklichen Kreditvertrages gewährt wird.

Vom Gesetz sind hier bei Überschreitungen ab einer gewissen Höhe

(€ 200,--) besondere Informationspflichten vorgesehen. Bereits bei der

Kontoeröffnung muss die Bank etwa die Sollzinsen angeben. Im Fall ei-

ner erheblichen Überschreitung für die Dauer von mehr als einem Monat

muss dich die Bank unverzüglich informieren und dir die Entgelte und

Verzugszinsen mitteilen.

Kontoüberziehung:

Im Unterschied zur Kontoüberschreitung braucht es

für die Kontoüberziehung einen eigenen Kreditvertrag. Auch hier gibt es

Informationspflichten der Bank. Ob ein Minderjähriger ohne Zustimmung

der Erziehungsberechtigten eine Kontoüberziehung vereinbaren kann,

richtet sich nach den Regeln der Geschäftsfähigkeit.

c. Bankomatkarte

Mündige Minderjährige, die regelmäßige Einkünfte (z.B. Lehrlingsent-

schädigung) beziehen, dürfen ab dem 14. Geburtstag mit Zustimmung

der Eltern eine Bankomatkarte beantragen. Ab dem 17. Geburtstag wird

die Zustimmung der Eltern nicht mehr benötigt.

TIPPS:

Überprüfe regelmäßig deine Kontoauszüge, denn mit der Bankomat-

karte verlierst du leicht den Überblick, wie viel Geld du schon ausge-