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-Infoservice
b. Kontoüberziehung / Kontoüberschreitung
Wenn du dein Konto überziehst, dann gibst du mehr aus, als eigentlich
Geld auf dem Konto ist. Die Bank leiht dir das Geld und verlangt dafür
Zinsen und Gebühren.
Unterschieden wird zwischen
Kontoüberschreitung und Kontoüberziehung.
Kontoüberschreitung:
Ist eine von der Bank stillschweigend akzeptierte
Überziehung des Kontos. Es handelt sich um eine Kontoüberziehung, die
nicht aufgrund eines ausdrücklichen Kreditvertrages gewährt wird.
Vom Gesetz sind hier bei Überschreitungen ab einer gewissen Höhe
(€ 200,--) besondere Informationspflichten vorgesehen. Bereits bei der
Kontoeröffnung muss die Bank etwa die Sollzinsen angeben. Im Fall ei-
ner erheblichen Überschreitung für die Dauer von mehr als einem Monat
muss dich die Bank unverzüglich informieren und dir die Entgelte und
Verzugszinsen mitteilen.
Kontoüberziehung:
Im Unterschied zur Kontoüberschreitung braucht es
für die Kontoüberziehung einen eigenen Kreditvertrag. Auch hier gibt es
Informationspflichten der Bank. Ob ein Minderjähriger ohne Zustimmung
der Erziehungsberechtigten eine Kontoüberziehung vereinbaren kann,
richtet sich nach den Regeln der Geschäftsfähigkeit.
c. Bankomatkarte
Mündige Minderjährige, die regelmäßige Einkünfte (z.B. Lehrlingsent-
schädigung) beziehen, dürfen ab dem 14. Geburtstag mit Zustimmung
der Eltern eine Bankomatkarte beantragen. Ab dem 17. Geburtstag wird
die Zustimmung der Eltern nicht mehr benötigt.
TIPPS:
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Überprüfe regelmäßig deine Kontoauszüge, denn mit der Bankomat-
karte verlierst du leicht den Überblick, wie viel Geld du schon ausge-