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c. Rücktritt von einem Vertrag
Es gibt kein „allgemeines“ Rücktrittsrecht! Gültig geschlossene Verträge
sind grundsätzlich einzuhalten! Lediglich in bestimmten Fällen, wie z.B.
bei sog. „Haustürgeschäften“, online abgeschlossenen Verträgen, Ver-
sicherungs- Kredit- und Immobilienverträgen, besteht unter bestimmten
Voraussetzungen und in bestimmten Fristen ein Rücktrittsrecht.
3. GESCHÄFTE MIT DER BANK
a. Jugendkonto
Mindestalter meist 14 Jahre:
Die meisten Banken bieten ab 14 Jahren
ein Jugendkonto an. Bei manchen Banken gibt es Konten bereits für 10 -
bis 12-Jährige. Hier ist allerdings die Zustimmung der Eltern notwendig.
Kontoeröffnung:
Die Eröffnung eines Jugendkontos ist ab 14 Jahren
grundsätzlich auch ohne Zustimmung der Eltern möglich, solange das
Konto keine Überziehungsmöglichkeit bietet. In den meisten Fällen ist eine
Kontoüberziehung erst ab Volljährigkeit möglich. Jugendkonten werden
von Banken meist bis zu einem Alter von 18 bzw. 21 Jahren angeboten.
Unentgeltliche Vorteile:
Eröffnungsgeschenke und Mitgliedschaften in
diversen Jugendclubs mit Ermäßigungen bei Konzertkarten und Events:
Dies sind oft Zusatzangebote der Banken, von denen man sich nicht
blenden lassen sollte. Du solltest immer die für das Konto anfallenden
Kosten beachten.
Kosten:
Jugendkonten sollten in der Regel kostenlos sein, das ist aber
nicht zwingend. Daher solltest du bei der Bank alle Gebühren und Spesen
vor Abschluss eines Kontovertrages erfragen. Auch die Auflösung eines
Kontos ist nach den gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich kostenlos.