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-Infoservice

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c. Rücktritt von einem Vertrag

Es gibt kein „allgemeines“ Rücktrittsrecht! Gültig geschlossene Verträge

sind grundsätzlich einzuhalten! Lediglich in bestimmten Fällen, wie z.B.

bei sog. „Haustürgeschäften“, online abgeschlossenen Verträgen, Ver-

sicherungs- Kredit- und Immobilienverträgen, besteht unter bestimmten

Voraussetzungen und in bestimmten Fristen ein Rücktrittsrecht.

3. GESCHÄFTE MIT DER BANK

a. Jugendkonto

Mindestalter meist 14 Jahre:

Die meisten Banken bieten ab 14 Jahren

ein Jugendkonto an. Bei manchen Banken gibt es Konten bereits für 10 -

bis 12-Jährige. Hier ist allerdings die Zustimmung der Eltern notwendig.

Kontoeröffnung:

Die Eröffnung eines Jugendkontos ist ab 14 Jahren

grundsätzlich auch ohne Zustimmung der Eltern möglich, solange das

Konto keine Überziehungsmöglichkeit bietet. In den meisten Fällen ist eine

Kontoüberziehung erst ab Volljährigkeit möglich. Jugendkonten werden

von Banken meist bis zu einem Alter von 18 bzw. 21 Jahren angeboten.

Unentgeltliche Vorteile:

Eröffnungsgeschenke und Mitgliedschaften in

diversen Jugendclubs mit Ermäßigungen bei Konzertkarten und Events:

Dies sind oft Zusatzangebote der Banken, von denen man sich nicht

blenden lassen sollte. Du solltest immer die für das Konto anfallenden

Kosten beachten.

Kosten:

Jugendkonten sollten in der Regel kostenlos sein, das ist aber

nicht zwingend. Daher solltest du bei der Bank alle Gebühren und Spesen

vor Abschluss eines Kontovertrages erfragen. Auch die Auflösung eines

Kontos ist nach den gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich kostenlos.