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AK

-Infoservice

diese Grenze der Selbsterhaltungsfähigkeit erst durch mehrere Rechts-

geschäfte überschritten wird, ist lediglich das letzte Rechtsgeschäft un-

gültig, die vorhergehenden, deren Summe die Selbsterhaltungsfähigkeit

noch nicht überschritten hat, sind wirksam. Die Judikatur sieht diese

Selbsterhaltungsfähigkeit bei einer monatlichen Belastung von 20-30%

des Einkommens gefährdet, 6% wären vertretbar. Wer in diesem Sinne

im Stande ist seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten, darf in diesem

Rahmen neben Kaufverträgen auch Girokonto-, Handy- und sogar Miet-

oder Ratenverträge abschließen.

Zusätzlich kann der mündige Minderjähre bereits Dienst- und Arbeitsver-

träge ohne Zustimmung seiner Eltern selbständig abschließen, Ausnah-

men davon sind allerdings Lehr- oder sonstige Ausbildungsverträge.

Wenn ein Vertrag unwirksam ist, sind sämtliche Leistungen zurückzu-

stellen. In der Regel erfolgt dies durch die Rückgabe der Ware gegen

Aushändigung des Kaufpreises. Aber Achtung: Unter Umständen kann

den Jugendlichen bei entsprechendem Verhalten (z.B. Beschädigung der

Ware vor der Rückstellung) eine Schadenersatzpflicht treffen!

Regelungen der Geschäftsfähigkeit

in Bezug auf Glücksspiel und Jugendschutz

Alle Minderjährigen dürfen nicht an Glücksspielen teilnehmen. Sie dürfen

sich nicht an Orten aufhalten, an denen in erster Linie um Geld gespielt

wird (Wettbüro, Spielhalle, Casino usw). Das Verbot bezieht sich auch

auf die Benützung von Spielautomaten und auf Glücksspiele im Inter-

net. Außerdem dürfen sich unmündige Minderjährige nicht an Orten (z.B.

normale Gasthäuser) aufhalten, an denen mehr als zwei Spielapparate

aufgestellt sind.

Hinweis:

Mit 14 Jahren wird der Jugendliche deliktsfähig (in bestimmten

Fallkonstellationen sogar schon früher). Er kann für sein Verhalten, wel-

ches einen anderen rechtswidrig schuldhaft schädigt, zu Schadenersatz

herangezogen und vor den Zivilgerichten geklagt werden.

Hinweis:

Ebenso ist der Jugendliche mit 14 Jahren strafmündig. Er kann

von einer Verwaltungsbehörde oder einem Strafgericht zu einer Geld-

oder Freiheitsstrafe verurteilt werden. Es bestehen aber Unterschiede in

Strafhöhe und -verfahren im Vergleich zu Erwachsenen.