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diese Grenze der Selbsterhaltungsfähigkeit erst durch mehrere Rechts-
geschäfte überschritten wird, ist lediglich das letzte Rechtsgeschäft un-
gültig, die vorhergehenden, deren Summe die Selbsterhaltungsfähigkeit
noch nicht überschritten hat, sind wirksam. Die Judikatur sieht diese
Selbsterhaltungsfähigkeit bei einer monatlichen Belastung von 20-30%
des Einkommens gefährdet, 6% wären vertretbar. Wer in diesem Sinne
im Stande ist seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten, darf in diesem
Rahmen neben Kaufverträgen auch Girokonto-, Handy- und sogar Miet-
oder Ratenverträge abschließen.
Zusätzlich kann der mündige Minderjähre bereits Dienst- und Arbeitsver-
träge ohne Zustimmung seiner Eltern selbständig abschließen, Ausnah-
men davon sind allerdings Lehr- oder sonstige Ausbildungsverträge.
Wenn ein Vertrag unwirksam ist, sind sämtliche Leistungen zurückzu-
stellen. In der Regel erfolgt dies durch die Rückgabe der Ware gegen
Aushändigung des Kaufpreises. Aber Achtung: Unter Umständen kann
den Jugendlichen bei entsprechendem Verhalten (z.B. Beschädigung der
Ware vor der Rückstellung) eine Schadenersatzpflicht treffen!
Regelungen der Geschäftsfähigkeit
in Bezug auf Glücksspiel und Jugendschutz
Alle Minderjährigen dürfen nicht an Glücksspielen teilnehmen. Sie dürfen
sich nicht an Orten aufhalten, an denen in erster Linie um Geld gespielt
wird (Wettbüro, Spielhalle, Casino usw). Das Verbot bezieht sich auch
auf die Benützung von Spielautomaten und auf Glücksspiele im Inter-
net. Außerdem dürfen sich unmündige Minderjährige nicht an Orten (z.B.
normale Gasthäuser) aufhalten, an denen mehr als zwei Spielapparate
aufgestellt sind.
Hinweis:
Mit 14 Jahren wird der Jugendliche deliktsfähig (in bestimmten
Fallkonstellationen sogar schon früher). Er kann für sein Verhalten, wel-
ches einen anderen rechtswidrig schuldhaft schädigt, zu Schadenersatz
herangezogen und vor den Zivilgerichten geklagt werden.
Hinweis:
Ebenso ist der Jugendliche mit 14 Jahren strafmündig. Er kann
von einer Verwaltungsbehörde oder einem Strafgericht zu einer Geld-
oder Freiheitsstrafe verurteilt werden. Es bestehen aber Unterschiede in
Strafhöhe und -verfahren im Vergleich zu Erwachsenen.