AK
-Infoservice
73
oder Verbesserungsarbeiten andererseits aufgewendet werden – sind
nach der beheizbaren Nutzfläche
aufzuteilen.
Beispiel für die Verteilung der Heiz- und Warmwasserkosten
Mietwohnhaus (insgesamt 3000 m
2
beheizbare Nutzfläche) mit Zentralhei-
zung und zentraler Warmwasseraufbereitung. In den Nutzungsobjekten
sind Verbrauchserfassungsgeräte angebracht: an den Heizkörpern sind
Verdunstungszähler, an den Warmwasserleitungen sind Wasser(durchlauf)
zähler installiert.
Abrechnungsperiode 1. 9. 2011 bis 31. 8. 2012; für diese Periode
ergeben sich für das gesamte Gebäude Energiekosten (z. B. Kos-
ten des Heizöls) von € 42.000,– und sonstige Kosten in der Höhe von
€ 2.700,–.
1. Trennung zwischen Heizung und Warmwasser:
Die Trennung und Zuordnung der sonstigen Kosten zu Heizung ei-
nerseits und Warmwasser andererseits ist eigentlich nicht notwen-
dig; die Kosten sind pro m
2
beheizbarer Nutzfläche zu verteilen.
€ 2.700,– : 3000 m
2
= 0,9 €/m
2
; selbst wenn man die Kosten trennt
(€ 1.890,– sonstige Heizkosten und € 810,– sonstige Warmwaser-
kosten) ergeben die Teilbeträge pro m
2
(0,63 €/m
2
und 0,27 €/m
2
)
in Summe wieder 0,9 €/m
2
. Eine Trennung und Zuordnung der
Energiekosten zu Heizung einerseits und Warmwasser anderer-
seits ist durch Messung oder Ermittlung nicht möglich; mangels an-
derslautender einstimmiger Vereinbarung wird daher getrennt in
€ 29.400,– Energiekosten für Heizung (70% der Gesamtenergiekosten)
und € 12.600,– Energiekosten für Warmwasser (30% der Gesamtenergie-
kosten).
2. Aufteilung der Energiekosten für Heizung:
Mangels anderslautender einstimmiger Vereinbarung wird der gesetz-
liche Verteilungsschlüssel angewandt: Die Energiekosten für Heizung
(€ 29.400,–) werden verteilt zu 65% (€ 19.110,–) nach dem gemessenen
Verbrauch, zu 35% (€ 10.290,–) nach der beheizbaren Nutzfläche.