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AK

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oder Verbesserungsarbeiten andererseits aufgewendet werden – sind

nach der beheizbaren Nutzfläche

aufzuteilen.

Beispiel für die Verteilung der Heiz- und Warmwasserkosten

Mietwohnhaus (insgesamt 3000 m

2

beheizbare Nutzfläche) mit Zentralhei-

zung und zentraler Warmwasseraufbereitung. In den Nutzungsobjekten

sind Verbrauchserfassungsgeräte angebracht: an den Heizkörpern sind

Verdunstungszähler, an den Warmwasserleitungen sind Wasser(durchlauf)

zähler installiert.

Abrechnungsperiode 1. 9. 2011 bis 31. 8. 2012; für diese Periode

ergeben sich für das gesamte Gebäude Energiekosten (z. B. Kos-

ten des Heizöls) von € 42.000,– und sonstige Kosten in der Höhe von

€ 2.700,–.

1. Trennung zwischen Heizung und Warmwasser:

Die Trennung und Zuordnung der sonstigen Kosten zu Heizung ei-

nerseits und Warmwasser andererseits ist eigentlich nicht notwen-

dig; die Kosten sind pro m

2

beheizbarer Nutzfläche zu verteilen.

€ 2.700,– : 3000 m

2

= 0,9 €/m

2

; selbst wenn man die Kosten trennt

(€ 1.890,– sonstige Heizkosten und € 810,– sonstige Warmwaser-

kosten) ergeben die Teilbeträge pro m

2

(0,63 €/m

2

und 0,27 €/m

2

)

in Summe wieder 0,9 €/m

2

. Eine Trennung und Zuordnung der

Energiekosten zu Heizung einerseits und Warmwasser anderer-

seits ist durch Messung oder Ermittlung nicht möglich; mangels an-

derslautender einstimmiger Vereinbarung wird daher getrennt in

€ 29.400,– Energiekosten für Heizung (70% der Gesamtenergiekosten)

und € 12.600,– Energiekosten für Warmwasser (30% der Gesamtenergie-

kosten).

2. Aufteilung der Energiekosten für Heizung:

Mangels anderslautender einstimmiger Vereinbarung wird der gesetz-

liche Verteilungsschlüssel angewandt: Die Energiekosten für Heizung

(€ 29.400,–) werden verteilt zu 65% (€ 19.110,–) nach dem gemessenen

Verbrauch, zu 35% (€ 10.290,–) nach der beheizbaren Nutzfläche.