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AK

-Infoservice

Die Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten

Die gesamten Kosten sind jeweils für einen Zeitraum von zwölf Monaten

vom Wärmeabgeber abzurechnen. Dabei kann (vom Wärmeabgeber) so-

wohl das Kalenderjahr (1.1. bis 31.12) gewählt werden als auch – sicher

zweckmäßiger – ein Zeitraum, der jeweils eine Heizperiode zur Gänze

umfasst.

Jedem Wärmeabnehmer

ist spätestens sechs Monate nach

Ende der Abrechnungsperiode eine

Übersicht über die Abrechnung zu-

zusenden.

Die Abrechnungsübersicht hat mindestens zu enthalten:

Q

Q

Den Beginn und das Ende der Abrechnungsperiode

Q

Q

Die für das gesamte Gebäude zu verrechnenden Heiz- und/oder

Warmwasserkosten summenmäßig; getrennt nach Energiekosten und

sonstigen Kosten des Betriebes

Q

Q

Die beheizbare Nutzfläche des Gebäudes

Q

Q

Den ermittelten Gesamtverbrauch für das Gebäude (die wirtschaftli-

che Einheit) – sei es für Heizung oder Warmwasser

Q

Q

Die beheizbare Nutzfläche des jeweiligen Nutzungsobjektes

Q

Q

Das Verhältnis zwischen den nach den Verbrauchsanteilen und den

nach der beheizbaren Nutzfläche zu tragenden Energiekosten

Q

Q

Den auf das jeweilige Nutzungsobjekt entfallenden betragsmäßigen

Anteil an den Energiekosten und an den sonstigen Kosten des Betrie-

bes

Q

Q

Die für dieses Nutzungsobjekt während der Abrechnungsperiode ge-

leisteten Vorauszahlungen

Q

Q

Den sich daraus ergebenden Überschuss oder Fehlbetrag

Q

Q

Den Ort und den Zeitraum (Beginn und Ende), an bzw zu dem in die

Abrechnung und die Belegsammlung Einsicht genommen werden

kann

Q

Q

Einen ausdrücklichen Hinweis auf die Folgen der Abrechnung