Previous Page  253 / 264 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 253 / 264 Next Page
Page Background

AK-

Infoservice

245

lst die Anspruchs- oder Rechtsgrundlage für eine Streitigkeit im ABGB zu

finden, ist ein normaler Zivilprozess (streitiges Verfahren) zu führen; wie zB

bei Unterlassungsklagen gegen Nachbarn oder Besitzstörungsklagen so-

wie bei Ansprüchen auf Gewährleistung, Schadenersatz oder Freiheit des

Eigentums.

Die Schlichtungsstellen haben im Wohnungseigentumsbereich (anders als

im Mietrecht) nur für

die Neufestsetzung der Nutzwerte und

eine eventuelle Überprüfung des Kaufpreises nach dem WGG (wenn

man eine Eigentumswohnung von einer gemeinnützigen Bauvereini-

gung kauft)

Bedeutung.