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AK-

Infoservice

251

Musterbriefe für den Schriftverkehr

mit dem Hausverwalter

lm WEG gehört die Legung einer jährlichen Abrechnung zu den wesent-

lichen Aufgaben des Verwalters

Absender (Wohnungseigentümer)

Datum

Adressat (Hausverwaltung)

Betrifft: Jahresabrechnung 20..

Sehr geehrte/r ................

Gemäß § 20 Abs 3 WEG sind Sie verpflichtet, jedem Miteigentümer

bis spätestens 30. Juni eine ordentliche und richtige Abrechnung

über das vergangene Kalenderjahr zu legen und Einsicht in die Be-

lege zu gewähren.

lch habe bis zum heutigen Tage keine Abrechnung für 20.. erhalten.

lch fordere Sie daher auf, mir binnen 14 Tagen diese Abrechnung zu

übermitteln und mir bekanntzugeben, wann und wo ich in die Belege

Einsicht nehmen kann.

Sollten Sie dieser Aufforderung nicht bis spätestens ......... nachkom-

men, sehe ich mich gezwungen, einen entsprechenden Antrag bei

Gericht einzubringen.

Hochachtungsvoll

Information:

Wenn Sie eine Abrechnung erhalten, kann es sein, dass

die.se

Abrech-

nung Mängel oder Ungereimtheiten aufweist, unvollständig ist, oder mit den Belegen

nicht übereinstimmt. ln diesem Fall sollten Sie den Verwalter auffordern, die Abrech-

nung aufzuklären, zu ergänzen und binnen einer Frist neu vorzulegen. Eine mangelhaft

gelegte Abrechnung ist keine gesetzmäßige Abrechnung! Vergessen Sie nicht, dass

Sie Anspruch darauf haben, sich von Belegen (auf Ihre Kosten) Abschriften oder Ko-

pien anzufertigen.