Previous Page  16 / 39 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 16 / 39 Next Page
Page Background

14

Arbeitnehmer kann bei diesem Modell bei Pensionsantritt daher mit der vertraglich

vereinbarten Pensionshöhe rechnen.

Finanzierung durch den Arbeitgeber

Unternehmen zahlen in die Pensionskasse für alle oder für ausgewählte Arbeitnehmer

Beiträge ein. Zusätzlich können die Arbeitnehmer selbst eigene Beiträge leisten, die ihren

persönlichen Anspruch auf eine Zusatzpension erhöhen. Wie viel ein Unternehmen einzahlt,

hängt von der Pensionsvereinbarung und von den Rahmenbedingungen des Betriebspensions-

und des Einkommensteuergesetzes ab.

Beiträge der Arbeitnehmer und ihre steuerliche Begünstigung

Zusätzlich zu den Beiträgen des Arbeitgebers können Mitarbeiter auch selbst auf ihr

Pensionskonto einzahlen. Diese Eigenleistungen sind freiwillig und können jederzeit wieder

reduziert, für eine Zeit ausgesetzt oder endgültig gestoppt werden. Diese Beiträge werden

individuell vereinbart. Grundsätzlich dürfen sie den Beitrag des Arbeitgebers für den

betreffenden Arbeitnehmer nicht übersteigen.

Die Beiträge des Arbeitnehmers werden aus dem Netto-Einkommen gezahlt. Der

Arbeitnehmer kann allerdings zwischen zwei Möglichkeiten wählen, um eine steuerliche

Begünstigung für die von ihm geleisteten Beiträge zu erhalten:

Beiträge können innerhalb der persönlichen Höchstgrenzen des Mitarbeiters bei der jährlichen

Arbeitnehmerveranlagung als Sonderausgabe steuerlich geltend gemacht werden.

Der Mitarbeiter kann bis zu tausend Euro in das so genannte „1.000-Euro-Prämienmodell“

einfließen lassen und erhält für diese Beiträge eine staatliche Prämie (2012 beträgt diese

Prämie 8,5 Prozent).

Der Teil der Pension, den der Arbeitnehmer selbst finanziert hat, ist zu 75 Prozent

lohnsteuerfrei. Die vom Arbeitnehmer aus dem „1.000-Euro-Prämienmodell“ finanzierte

Pension ist zur Gänze steuerfrei. Es fallen in der Pension keine Sozialversicherungsbeiträge

an.

Zusatzpension für Arbeitgeber

Seit einiger Zeit können neben Arbeitnehmern auch Arbeitgeber für sich selbst Beiträge in

eine Pensionskasse einzahlen und damit in den Genuss einer Betriebspension kommen. Das

gilt für Gesellschafter von Personengesellschaften, für Gewerbetreibende, Einzelunternehmer

und Freiberufler, die für ihre Arbeitnehmer einen Pensionskassenvertrag abgeschlossen

haben. Ebenso können geschäftsführende Gesellschafter, die mit mehr als 25 Prozent am

Unternehmen beteiligt sind, von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.

Unter diesen Bedingungen ist eine Zusatzpension für den Arbeitgeber möglich:

Wenn es im Unternehmen für mindestens einen Arbeitnehmer eine Pensionskassenregelung

gibt.

Beitragsgrundlage ist ein fiktives „Arbeitgeber-Jahresgehalt“ — das Maximum aus entweder

200 Prozent der jährlichen Höchstbeitragsgrundlage oder 150 Prozent der Bemessungs-

grundlage des bestverdienenden Arbeitnehmers mit einer Pensionskassenlösung. Gleiches

Beitrags- und Leistungsrecht wie bei Arbeitnehmern.