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Die gesetzlichen Grundlagen für die Tätigkeit der Pensionskassen sind das Pensions-

kassengesetz (PKG) und das Betriebspensionsgesetz (BPG) - beide finden Sie unter

www.ris.bka.gv.at

zum Downloaden.

Zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter wird eine Pensionsvereinbarung abgeschlossen. Wenn

das Unternehmen einen Betriebsrat hat, dann wird dies mit einer Betriebsvereinbarung

gemacht, andernfalls werden einzelne Vereinbarungen mit den Mitarbeitern getroffen. In

dieser Pensionsvereinbarung verpflichtet sich der Arbeitgeber zur Zahlung von Beiträgen für

den Arbeitnehmer.

Ein inhaltlich gleicher Pensionskassenvertrag, der die Pensionsvereinbarung umsetzt, wird

zwischen Arbeitgeber und Pensionskasse abgeschlossen.

Damit Arbeitnehmer in den Genuss einer betrieblichen Zusatzpension kommen können, muss

das Unternehmen auf Basis der betriebsinternen Pensionsvereinbarung einen Vertrag mit

einer Pensionskasse abschließen (Checkliste „Der Weg zur Pensionskassenregelung“). Die

Pensionskassen verfügen über Musterverträge und erstellen den Pensionskassenvertrag.

Leistungen der Pensionskassen

Arbeitnehmer und Arbeitgeber können von einer Pensionskasse folgende Leistungen

beziehen:

Alterspension

Invaliditätspension / Berufsunfähigkeitspension

Hinterbliebenenpension

Die Beiträge und die Leistungen sind voneinander abhängig. Dabei gibt es für den Vertrag

mit einer Pensionskasse zwei Möglichkeiten: Entweder wird die Höhe der Beiträge oder die

von der Pensionskasse zu erbringende Leistung (Pensionshöhe) vereinbart.

Das beitragsorientierte Pensionskassenmodell

Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren die Höhe der Zahlung an die Pensionskasse

(„Beitrag“), die entweder ein fixer Betrag oder ein Prozentsatz des Gehalts sein kann. Die

Pensionskasse errechnet die aus den Beiträgen zu erwartende Pensionshöhe, die sich aber

ändern kann: In guten Jahren am Kapitalmarkt kann die Pension deutlich stärker steigen als

beim leistungsorientierten Modell. Allerdings besteht in schlechten Veranlagungsjahren auch

ein Risiko, das der Arbeitnehmer trägt. Der Arbeitgeber verpflichtet sich in der

Pensionsvereinbarung lediglich, für seine Dienstnehmer die Beiträge an die Pensionskasse zu

zahlen. Die Leistungen für den Arbeitnehmer werden laufend nach der Entwicklung der

Veranlagung des Pensionsvermögens berechnet.

Das leistungsorientierte Pensionskassenmodell

Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren die Höhe der Pension („Leistung“). Die

Pensionskasse errechnet aufgrund der vereinbarten Pensionshöhe die notwendigen Beiträge,

die sich aber ändern können. Je nach Entwicklung der Kapitalmärkte und der Änderung des

Pensionsanspruchs können die Beiträge steigen oder sinken. Der Arbeitgeber muss jedenfalls

so viel einzahlen, dass die Pensionskasse die versprochenen Leistungen erbringen kann. Der