Previous Page  10 / 39 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 10 / 39 Next Page
Page Background

8

es für SchwerarbeiterInnen niedrigere Abschläge. Für jedes Jahr vorzeitigen Pensions-

antritt gibt es einen Abschlag von 1,8 Prozent (Kürzung der Pension).

Pensionsberechnung

Mit 1.1.2005 wurde das Pensionskonto für alle unter 50-jährigen eingerichtet. Das Pensions-

konto ist leistungsorientiert, es gilt die Formel „80/65/45“; d.h. Wer mit 65 Jahren und 45

Versicherungsjahren in Pension geht, soll 80 Prozent seines durchschnittlichen Erwerbs-

einkommens als Pension erhalten.

3.1.1

Berechnung des Pensionskontos

Kontogutschrift (Teilgutschrift)

Für jeden angerechneten Monat werden 1,78 Prozent der Beitragsgrundlage (Bruttoein-

kommen) als Pensionsbeiträge auf diesem Pensionskonto gutgeschrieben. Im Jahr können

Beiträge maximal vom 14-fachen der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage gut geschrieben

werden. (Teilgutschrift)

Gesamtgutschrift

Alle bisherigen Gutschriften plus die Gutschrift des laufenden Kalenderjahres. Die Gutschrift

des vergangenen Jahres – inkl. aller darin enthaltenen älteren Gutschriften – wird aufgewertet

entsprechend der Entwicklung der Löhne und Gehälter.

Aufwertungszahl

Die Aufwertungszahl nach dem APG ist höher als bei der Altpension. Sie entspricht der

Steigerung der durchschnittlichen Beitragsgrundlage im vorvorigen Jahr gegenüber dem Jahr

davor.

Z.B.: Aufwertungszahl für 2015: durchschnittliche Beitragsgrundlage 2013 / durchschnittliche

Beitragsgrundlage 2012.

Am Ende des Jahres 2014 wird die Gutschrift des Jahres 2013 (darin enthalten alle älteren

Gutschriften) mit der Aufwertungszahl für 2015 multipliziert.

Gutschrift für Zeiten ohne Beschäftigung

-

Zeiten der Kindererziehung von maximal 48 Monaten, bei Mehrlingsgeburten von

maximal 60 Monaten werden mit 1.694,39 Euro pro Monat bewertet

-

Zeiten des Präsenz- oder Zivildienstes, werden mit 1.694,39 Euro pro Monat bewertet

-

Zeiten des Bezugs von Krankengeld oder Wochengeld werden mit der um 17 %

erhöhten Beitragsgrundlage vor Eintritt der Krankheit bzw. vor Beginn des

Wochengeldbezugs bewertet

-

Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld werden mit 70 Prozent der Beitragsgrundlage

im Jahr vor Eintritt der Arbeitslosigkeit bewertet

-

Zeiten des Bezugs von Notstandshilfe werden mit 92 Prozent der Bemessungs-

grundlage für das Arbeitslosengeld bewertet

-

Zeiten, in denen ein Anspruch auf Notstandshilfe nur deshalb nicht besteht, weil das

Einkommen des (Ehe-)partners auf die Notstandshilfe angerechnet wird, werden wie

Notstandshilfe bewertet (erst ab dem Jahr 2005)

Pensionshöhe

Bei Pensionsantritt wird die Gesamtgutschrift, d.h. die aufgewertete Gutschrift aus den

vergangenen Jahren plus die Gutschrift des laufenden Kalenderjahres durch 14

dividiert. Dieser Betrag wird dann monatlich ausbezahlt.

Abschläge:

Auch im Pensionskonto gibt es Abschläge: