Previous Page  7 / 39 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 7 / 39 Next Page
Page Background

5

2. Einleitung

Seit Juni 2014 erhalten Arbeiter und Angestellte, die ab 1955 geboren sind, Post von der

Pensionsversicherungsanstalt. Dieses Schreiben enthält Informationen über die

Kontoerstgutschrift, d.h. es werden die bisher erworbenen Pensionsansprüche mitgeteilt.

Der am Pensionskonto ausgewiesene Betrag gibt Auskunft darüber, wie hoch der bis zum

31.12.2013 erworbene Pensionsanspruch ist, wenn man zum Regelpensionsalter in Pension

geht. Durch das Pensionskonto soll die künftige Pensionshöhe verständlich und nach-

vollziehbar werden.

Der angezeigte Betrag ist eine Momentaufnahme: Wenn ab sofort keine Pensionsbeiträge

mehr eingezahlt würden, dann würde ab Pensionsantritt diese Pension ausbezahlt.

Diese Pensionskontomitteilung hat viele Verbraucher verunsichert. Diese Verunsicherung

wird von Anbietern von Vorsorgeprodukten gerne genutzt, um Verbrauchern Druck zu

machen, schnell ein Vorsorgeprodukt abzuschließen, damit sie ihren Ruhestand nicht in Not

und Elend verbringen müssen.

Es gibt viele Beispiele aus der von Banken und Versicherern, die zeigen, wie sehr

Verbraucher umworben werden, ihre „Pensionslücke“ zu schließen (Beispiele siehe Anhang).

Werden Verbrauchern, die mit ihrer Pensionskontonachricht zu privaten Vorsorgeanbietern

kommen, tatsächlich ohne großes Wenn und Aber, vielleicht sogar mit entsprechendem

Nachdruck, Pensionsprodukte aller Art verkauft oder werden sie doch in der Mehrzahl

umfassend beraten und über ihre Situation aufgeklärt? Testerinnen und Tester, die vor kurzem

ihre Pensionskontoinformation erhalten hatten, wurden im Raum Tirol ausgeschickt, um sich

bei Banken, Versicherern und unabhängigen Vermögensberatern und Versicherungsmaklern

beraten zu lassen.

Im ersten Teil der Studie werden die Grundlagen des Pensionssystems erklärt, im zweiten Teil

wird die praktische Erhebung dargestellt.