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Diese Ergebnisse zeigen, wie wichtig eine qualitativ hochwertige Beratung in Bezug

auf langfristige Veranlagung für den Verbraucher ist. Die Banken spielen dabei

natürlich eine besonders wichtige Rolle, da sie für den Österreicher, die

Österreicherin, die erste Anlaufstelle in Veranlagungsfragen darstellen.

3. Verbrauchersituation

Wer ein Beratungsgespräch in Anspruch nimmt, sollte sich vorab über seine

Anlageziele Klarheit verschaffen. Die Inhalte des Beratungsgesprächs sollten kritisch

hinterfragt werden. Darüber hinaus ist es wichtig zu wissen, welche Fragen der

Berater stellen sollte bzw. man dem Berater stellen sollte und welche Fragen Sie als

Kunde nicht beantworten müssen.

Für Verbraucher mit einem Veranlagungswunsch stellen sich folgende Fragen:

Wo kann ich mich beraten lassen?

Prinzipiell kann man sich nicht nur bei seiner Hausbank sondern natürlich auch bei

jedem anderen Bankinstitut beraten lassen. Immerhin ist man potenzieller Kunde und

sollte auch so behandelt werden. Man muss allerdings davon ausgehen, dass

Banken hauptsächlich eigene Produkte oder Produkte von Tochtergesellschaften

anbieten. Beispielsweise die UniCredit Bank Austria eine Lebensversicherung der

Ergo Versicherung oder Fonds von Pioneer Investments. Aus einem breiteren

Spektrum sollten unabhängige Vermögensberater anbieten. Trotzdem ist man nicht

davor geschützt, dass hier vor allem Produkte mit hohen Provisionssätzen

angeboten werden. Wer sich vorher informiert, kann bei der jeweiligen Beratung die

richtigen Fragen stellen und somit auch die passenden Produkte erwarten.

Welche Informationen zu meiner Person sind für das Beratungsgespräch

wichtig?

Welche Informationen für das Beratungsgespräch wichtig sind, hängt vorrangig

davon ab, über welchen Inhalt beraten wird. Während der Beruf für ein

Veranlagungsgespräch

eher

unwesentlich

erscheint,

wird

er

im

Finanzierungsgespräch über eine mögliche Kreditaufnahme eine wesentliche Rolle

einnehmen, da damit die Zahlungssicherheit zusammenhängt. Bei der erstmaligen

Beratung sind natürlich auch weniger Angaben zur Person erforderlich als bei einem

konkreten Vertragsabschluss.