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WISO Seite 15

rungsverhandlungen“ übernehmen. Verglichen mit

den bisherigen Aufgabenfeldern österreichischer

EU-Kommissare kann hier klar von einem Bedeu-

tungsrückgang gesprochen werden, insbesondere

da Junker auch keine Erweiterungsschritte der Union

in den nächsten fünf Jahren plant.

Als Nachfolger für Herman von Rompuy als Vor-

sitzender des Europäischen Rates wählten die

Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten am

30.8.2014 Donald Tusk. Der bisherige polnische Pre-

mier der rechtsliberalen Bürgerplattform, einer kon-

servativen Partei, soll bis 31. Mai 2017 den Staats-

und Regierungschefs bei ihren Treffen im Rahmen

des Europäischen Rates vorsitzen. Zeitgleich hat der

Europäische Rat mit Zustimmung des designierten

Präsidenten der Kommission Federica Mogherini

bis zum 31. Oktober 2019 zur Hohen Vertreterin der

Union für Außen- und Sicherheitspolitik ernannt. Die

Sozialdemokratin Federica Mogherini ist derzeit noch

Außenministerin Italiens und wird in ihrer neuen Rol-

le auch Vizepräsidentin der Kommission sein. Als

solche wird sie auch das Team, dem der österreichi-

schen Kommissar Hahn angehört, leiten.

Nun liegt es noch am Europäischen Parlament, nach

einem Hearing der einzelnen Kommissare, die Kom-

mission als Ganzes zu bestätigen, damit die neue

EU-Kommission ihre Arbeit spätestens mit 1. Novem-

ber 2014 antreten kann.

EU-Sanktionen gegen Russland

Aufgrund von „Handlungen Russlands, die die Lage

in der Ukraine destabilisieren“, so der Wortlaut

im Beschluss des Rates, beschlossen die Staats-

und Regierungschefs der Europäischen Union am

31.07.2014 wirtschaftliche Sanktionen der EU gegen

die Russische Föderation.

19

Es handelt sich dabei

um Maßnahmen der Stufe III, d.h. sie betreffen die

gesamte russische Volkswirtschaft. Zuvor schon er-

folgten Einreiseverbote und Kontensperrungen für

einzelne Personen und Organisationen.

Die neue Stufe der Sanktionen beinhält: Exportver-

bote für Militärgüter (bzw. Objekte zur militärischen

Verwendung) und bestimmter Ausrüstungsobjekte

für den Ölsektor aus der Union nach Russland; Im-

portverbot für Militärgüter aus Russland in die Union

und Kapitalmarktbeschränkung für russische Banken

mit mehrheitlichem Staatsanteil (Kauf-/Verkaufs-/

Vermittlungsverbot für übertragbare Wertpapiere).

Konkret stellte etwa Frankreich die Lieferung von

zwei Kriegsschiffen an Russland ein.

Als Reaktion Russlands folgten ab 06.08.2014 auf

Erlass von Präsident Putin „Sonderwirtschaftsmaß-

nahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Rus-

sischen Föderation.“ Diese Sanktionen richten sich

gegen die Europäische Union, aber auch die Verei-

nigten Staaten, Kanada, Australien und Norwegen.

Sie beinhalten ein Importverbot für verschiedene

Agrarerzeugnisse (Fleisch, Fisch, Milcherzeugnisse,

Obst und Gemüse) aus diesen Staaten(-gruppen)

nach Russland. Ein Schlupfloch behielt sich Russ-

land allerdings: Aus Weißrussland und Kasachstan

(beide Mitglieder der „Zollunion“) können Lebensmit-

tel importiert werden, die dort aus westlichen Roh-

stoffen hergestellt wurden.

20

Aufgrund der fortgesetzten Auseinandersetzungen

im Osten der Ukraine beschloss der Europäische

Rat am 08. September 2014 eine weitere, verschärf-

te Runde von Sanktionen gegen Russland.

21

In einer

Aussendung von Herman Van Rompuy wird Russ-

land vorgeworfen, destabilisierend auf die Situation

in der Ukraine zu wirken und die Separatisten mit

Waffen und Kämpfern zu unterstützen.

Der Schaden der russischen Gegensanktionen für

die EU wird auf etwa 2 Milliarden Euro geschätzt,

ist Russland doch bisher der wichtigste Importeur

europäischen Obsts und Gemüses. Im worst-case-

Szenario des WIFO werden die möglichen Handels-

verluste mit einer Höhe von 775 Mio. Euro beziffert,

was einer Wachstumseinbuße im Promillebereich

entsprechen würde, so Wifo-Experte Oliver Fritz.

22

Das Gaslieferabkommen zwischen Russland

und China

Als Höhepunkt eines Staatsbesuchs wurde am

21.05.2014 in Peking der - laut dem russischen Prä-

sidenten Putin - „größte Gasvertrag seit dem Ende

der Sowjetunion“ unterzeichnet. Nach langwierigen

Verhandlungen einigten sich die beiden staatlichen

Energiekonzerne Gazprom (RUS) und CNPC (VRC).

Gegen Zahlungen von 400 Mio. USD soll ab 2018 30

Jahre lang russisches Erdgas nach China geliefert

werden.

23

Trotz der Euphorie der beiden Vertrags-

partner: Sowohl der Gaspreis für China als auch die

Finanzierung der Pipeline sind noch ungeklärt. Für

Russland bringt die Annäherung an den Nachbarn

19

VERORDNUNG (EU) Nr. 833/2014 DES RATES vom 31. Juli 2014, S.1

20

vgl. Die Zeit (19. August 2014)

21

vgl. European Council (September 2014)

22

vgl. Die Presse (September 2014)

23

vgl. Die Zeit (21. Mai 2014)