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Auch hier wird die Unsicherheit vieler KonsumentInnen ausgenützt: So wird
etwa Hartkäse, der von Natur sehr wenig Laktose enhält, extra mit diesem
Logo versehen. Viele Menschen vertragen trotz einer Laktoseunverträglich-
keit Milchzucker in bestimmten Mengen und müssen nicht komplett auf
laktosehältige Produkte verzichten.
2.2 Weniger Inhalt – mehr vom Nichts
Kennen Sie das Gefühl, scheinbar für Luft bezahlt zu haben, weil in der
Verpackung weniger vom Produkt als angenommen ist? Im deutschen
Eichgesetz ist geregelt, dass Verpackungen keine größeren Füllmengen
vortäuschen dürfen, als Richtwert gelten 30%. In Österreich gibt es keine
ähnliche Vorschrift, jedoch können hier auf Basis des Gesetzes gegen
unlauteren Wettbewerb rechtliche Schritte zur Unterlassung von Mogelpa-
ckungen eingeleitet werden. Allerdings gibt es keine klaren Bestimmungen,
wann es sich um eine Mogelpackung handelt, eine konkrete Handhabe ist
daher schwierig.
Mit der Verpackung können KonsumentInnen in die Irre geführt werden,
wenn von außen nicht ersichtlich ist, wieviel Inhalt sich tatsächlich in der
Packung befindet. Gewichtsangaben sind zwar ein Hinweis darauf, aller-
dings ist die Einschätzung für KonsumentInnen oft schwierig. Psycholo-
gisch gesehen wirkt der visuelle Eindruck der Verpackungsgröße viel stärker
als eine abstrakte Zahl.