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AK
-Infoservice
BEISPIEL:
Mietwohnhaus mit Zentralheizung; keine zentrale Warmwasserauf-
bereitung, daher sind nur Heizkosten zu verteilen. Abrechnungs-
periode 1. 9. 2011 bis 31. 8. 2012; Mieter A zieht aus der Woh-
nung Top 3 per 31. 3. 2012 aus; Mieter B zieht per 1. 5. 2012 in
die Wohnung Top 3 ein. Aufgrund der Ablesung (32 Teilstriche) am
31. 8. 2012 ergeben sich für die gesamte Periode bei der Woh-
nung Top 3 Heizkosten von insgesamt € 660,–; davon € 300,– ver-
brauchsunabhängige Kosten und € 360,– verbrauchsabhängige
Kosten. Anlässlich des Mieterwechsels wurde keine Zwischenable-
sung vorgenommen.
Dem Mieter A werden daher 7/12 (sein Nutzungszeitraum während
der Abrechnungsperiode dauerte 7 Monate) der gesamten Heizkos-
ten (€ 385,–) zugeordnet, dem Mieter B 4/12 (€ 220,–) und dem Ver-
mieter 1/12 (€ 55 für den April, Monat der Leerstehung).
In diesem Beispiel wäre es für den Mieter B wohl sinnvoll, beim Ein-
zug eine Zwischenablesung zu verlangen, weil er zwischen Mai und
August kaum Wärme verbrauchen wird.
Variante zum Beispiel:
Mieter B läßt eine Zwischenablesung bei seinem
Einzug am 1. 5. 2012 durchführen, bei seinem Einzug werden bereits 28
Teilstriche gemessen. Er hat aufgrund der Abrechnung dann zwar auch
4/12 oder 33,33% der auf die Wohnung entfallenden verbrauchsunab-
hängigen Kosten zu bezahlen (= € 100,–); von den auf die Wohnung ent-
fallenden verbrauchsabhängigen Kosten trägt er aber nur 4/32 (in seinen
Nutzungszeitraum fallen ja nur 4 der insgesamt 32 gemessenen Teilstri-
che) oder 12,5%, das sind € 45,–; insgesamt hat er daher nur € 145,– zu
bezahlen.
Auch der ausgezogene Bewohner bekommt einen durch seine Akon-
tierungen allenfalls entstandenen Überschuss zurück, einen Fehlbetrag
muss er nachzahlen. Insofern unterscheidet sich die Heizkostenabrech-
nung von der „normalen“ Betriebskostenabrechnung, bei der ja – auch
bei einem Mieterwechsel während des Jahres – immer nur der Mieter, der
zum übernächsten Monatsersten nach der Rechnungslegung Mieter ist,
den Überschuss bekommt oder den Fehlbetrag nachzahlen muss.