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Heizungs- und Warmwasserkosten Wohnung Top 8:
verbrauchsunabhängig aufgeteilte Kosten:
€ 2.700,– : 3000 m
2
x 70 m
2
= € 63,–
€ 10.290,– : 3000 m
2
x 70 m
2
= € 240,10
€ 4.410,– : 3000 m
2
x 70 m
2
= € 102,90
verbrauchsabhängig aufgeteilte Kosten:
€ 19.110,– : 1822 x 30 = € 314,65
€ 8.190,– : 3812,56 x 87,19 = € 187,30
Verteilung der Kosten der Fernwärme
Bei Fernwärmeversorgungen sind die entsprechend dem Vertrag (bzw.
entsprechend den behördlichen Preisfestsetzungen) zu errechnenden
Kosten zu verteilen.
Nur vereinzelt kommt es vor, dass Fernwärmeunternehmen einen Wär-
melieferungsvertrag mit dem Hauseigentümer (mit dem Vermieter – oder
im Fall des Wohnungseigentums – mit der Wohnungseigentümergemein-
schaft) abschließen und der Vermieter/die Wohnungseigentümergemein-
schaft die gelieferte Wärme (Heizung und Warmwasser) dann an die Mie-
ter/die Wohnungseigentümer im eigenen Namen weitergibt. In diesen
Fällen bestehen keine Vertragsbeziehungen zwischen den einzelnen Nut-
zern und dem Fernwärmeunternehmen; Aufteilung und Abrechnung der
Kosten erfolgen durch die Vermieter/die Wohnungseigentümergemein-
schaft bzw durch die Hausverwaltung.
Meist aber schließt das Fernwärmeunternehmen mit demHauseigentümer
(mit dem Vermieter – oder im Fall des Wohnungseigentums – mit der Woh-
nungseigentümergemeinschaft) nur einen so genannten Rahmenvertrag
und mit jedem einzelnen Nutzer einen
Wärmelieferungseinzelvertrag.
In diesen Fällen bestehen Vertragsbeziehungen zwischen den einzelnen
Nutzern und dem Fernwärmeunternehmen; Aufteilung und Abrechnung
der Kosten erfolgen durch das Fernwärmeunternehmen.
Sieht der Wärmelieferungsvertrag oder der behördliche Tarif eine Trennung
des Gesamtpreises in einen verbrauchsabhängigen Teil
(Arbeitspreis)
und
einen verbrauchsunabhängigen Teil (
Grundpreis,
Messpreis) vor, dann ist
der Arbeitspreis zu mindestens 55% nach gemessenen Verbrauchsanteilen
aufzuteilen, ein allfälliger Rest nach dem Nutzflächenschlüssel.