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AK

-Infoservice

3. Aufteilung der Energiekosten für Warmwasser:

Mangels anderslautender einstimmiger Vereinbarung wird der gesetzli-

che Verteilungsschlüssel angewandt: Die Energiekosten für Warmwasser

(€ 12.600,–) werden verteilt zu 65% (€ 8.190,–) nach dem gemessenen

Verbrauch, zu 35% (€ 4.410,–) nach der beheizbaren Nutzfläche.

4. Zusammenfassung: Verteilt werden

a) verbrauchsunabhängig (nach beheizbarer Nutzfläche):

– alle sonstigen Kosten (= € 2.700,–)

– 35% der Energiekosten für Heizung (= € 10.290,–)

– 35% der Energiekosten für Warmwasser (= € 4.410,–)

b) verbrauchsabhängig:

– 65% der Energiekosten für Heizung (= € 19.110,–)

– 65% der Energiekosten für Warmwasser (= € 8.190,–)

5. Die Ablesungen:

Heizung: Aufgrund der Ablesung am 31. 8. 2012 ergeben sich

für alle Nutzungsobjekte 1822 gemessene Verbrauchseinheiten

(1822 Striche auf der Skalierung der Verdunstungsröhrchen). In der

Wohnung Top 3 (65 m

2

) wurden 34 Striche, in der Wohnung Top 8

(70 m

2

) wurden 30 Striche abgelesen.

Warmwasser: Aufgrund der Ablesung am 31. 8. 2012 ergeben sich für alle

Nutzungsobjekte 3812,56 gemessene Verbrauchseinheiten. In der Woh-

nung Top 3 (65 m

2

) wurden 78,47, in der Wohnung Top 8 (70 m

2

) wurden

87,19 Einheiten abgelesen.

6. Die Kostenanteile:

Heizungs- und Warmwasserkosten Wohnung Top 3:

verbrauchsunabhängig aufgeteilte Kosten:

€ 2.700,– : 3000 m

2

x 65 m

2

= € 58,50

€ 10.290,– : 3000 m

2

x 65 m

2

= € 222,95

€ 4.410,– : 3000 m

2

x 65 m

2

= € 95,55

verbrauchsabhängig aufgeteilte Kosten:

€ 19.110,– : 1822 x 34 = € 356,61

€ 8.190,– : 3812,56 x 78,47 = € 168,57