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AK
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3. Aufteilung der Energiekosten für Warmwasser:
Mangels anderslautender einstimmiger Vereinbarung wird der gesetzli-
che Verteilungsschlüssel angewandt: Die Energiekosten für Warmwasser
(€ 12.600,–) werden verteilt zu 65% (€ 8.190,–) nach dem gemessenen
Verbrauch, zu 35% (€ 4.410,–) nach der beheizbaren Nutzfläche.
4. Zusammenfassung: Verteilt werden
a) verbrauchsunabhängig (nach beheizbarer Nutzfläche):
– alle sonstigen Kosten (= € 2.700,–)
– 35% der Energiekosten für Heizung (= € 10.290,–)
– 35% der Energiekosten für Warmwasser (= € 4.410,–)
b) verbrauchsabhängig:
– 65% der Energiekosten für Heizung (= € 19.110,–)
– 65% der Energiekosten für Warmwasser (= € 8.190,–)
5. Die Ablesungen:
Heizung: Aufgrund der Ablesung am 31. 8. 2012 ergeben sich
für alle Nutzungsobjekte 1822 gemessene Verbrauchseinheiten
(1822 Striche auf der Skalierung der Verdunstungsröhrchen). In der
Wohnung Top 3 (65 m
2
) wurden 34 Striche, in der Wohnung Top 8
(70 m
2
) wurden 30 Striche abgelesen.
Warmwasser: Aufgrund der Ablesung am 31. 8. 2012 ergeben sich für alle
Nutzungsobjekte 3812,56 gemessene Verbrauchseinheiten. In der Woh-
nung Top 3 (65 m
2
) wurden 78,47, in der Wohnung Top 8 (70 m
2
) wurden
87,19 Einheiten abgelesen.
6. Die Kostenanteile:
Heizungs- und Warmwasserkosten Wohnung Top 3:
verbrauchsunabhängig aufgeteilte Kosten:
€ 2.700,– : 3000 m
2
x 65 m
2
= € 58,50
€ 10.290,– : 3000 m
2
x 65 m
2
= € 222,95
€ 4.410,– : 3000 m
2
x 65 m
2
= € 95,55
verbrauchsabhängig aufgeteilte Kosten:
€ 19.110,– : 1822 x 34 = € 356,61
€ 8.190,– : 3812,56 x 78,47 = € 168,57