höheres Stundenausmaß die Zuverdienstgrenze überschreiten würde (29%)
geeignete Kinderbetreuung im privaten Umfeld (27%) zur Verfügung stand. Dass keine geeignete
Kinderbetreuungseinrichtung zur Verfügung stand (22%) bzw. diese zu teuer war (20%) spielte bei
der Entscheidung über das geeignete Stundenausmaß
Tatsache, dass der Partner (und andere) sich gegen ein höheres Stundenausmaß
explizit – ausgesprochen hat. Im Vergleich zu den Angaben jener Mütter
Vollzeitbeschäftigung während des
einer der Kurzvarianten 12+2 pauschal bzw. 12+2 einkommensabhängig bezogen haben, könnte in
diesem Fall zusammenfassend gesagt werden, dass es einen breiteren Kanon an Gründen gibt, der
gegen ein höheres Stundenausmaß neben dem Kinderbetreuungsgeld
Abbildung 37: Warum sind Sie nicht in einem höherem Ausmaß erwerbstätig?
Quelle: GAW, 2012.
Anmerkung: Es waren maximal drei Nennungen möglich.
zu verstehen.
ea… einkommensabhängig; KB…
Wie aus Abbildung 38 hervorgeht, sind für Mütter, die Kinderbetreuungsgeld unter einer der
Kurzvarianten 12+2 pauschal bzw. 12+2 einkommensabhängig beziehen
Kinderbetreuungsgeld-Bezugs keiner Voll
zentral, die gegen ein höheres Beschäftigungsausmaß neben dem Kinderbetreuungsgeld
gesprochen haben. 64% geben als einen der drei wichtigsten Gründe an, dass dies für die
Entwicklung des Kindes besser sei. 68% der Mütter geben an, dass sie bei einem höheren
Stundenausmaß die Zuverdienstgrenze überschritten hätten.
28
Der Anteil von 29% der Befragten, die angaben, dass sie bei der Wahl eines höheren
Beschäftigungsausmaßes die Zuverdienstgrenze des Kinderbetreuungsgeldes überschritten hätten, erscheint
aus sachlogischen Gründen als zu hoch. Dies deshalb, weil von allen
wurde, lediglich 22% angaben, neben dem Bezug des Kinderbetreuungsgeldes einer Beschäftigung über der
Geringfügigkeit nachzugehen. 78% gaben an, unregelmäßig bzw. höchstens auf geringfügiger Basis
erwerbstätig zu sein. Da keiner der Befragten Kinderbetreuungsgeld unter der einkommensabhängigen
Variante bezogen hat, lag für alle Fälle die Zuverdienstgrenze nicht bei der Geringfügigkeitsgrenze, sondern
jedenfalls weit darüber. Daher hätten höchstens 22% der Befragten als
Beschäftigungsausmaßes das Überschreiten der Zuverdienstgrenze nennen dürfen. Eine mögliche Erklärung
dafür könnte sein, dass der Unterschied zwischen Kinderbetreuungsgeld und Karenz vielen Eltern nicht klar ist.
Keine geeignete Betreuung im privaten Umfeld
Keine passende KB
KB-Einrichtung war zu teuer
Für die Kindesentwicklung besser
Keine passende Möglichkeit
Würde Zuverdienstgrenze überschreiten
Verlust des Karenzschutzes
Partner u.a. wollten das nicht
Anderer Grund
Pauschalvariante 15+3, 20+4 und 30+6
ebenso eine relativ wicht
dieser Gruppe (keine
Kinderbetreuungsgeld-Bezugs), die Kinderbetreuungsgeld unter
-Bezug gesprochen hat.
Die Prozentangaben sind als Angaben in Prozent der jeweiligen Antwortkategorie
Kinderbetreuung
zeitbeschäftigung nachgehen, im Wesentlichen zwei Gründe
Befragten, denen diese Frage gestellt
Grund für die Wahl des konkreten
27%
22%
20%
15%
29%
5%
20%
15%
0% 10% 20% 30% 40%
-Einrichtung
Quantitative Analyse
44
28
bzw. dass keine
ige Rolle wie die
– implizit oder
und während des
-Bezug
59%
50% 60% 70%