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höheres Stundenausmaß die Zuverdienstgrenze überschreiten würde (29%)

geeignete Kinderbetreuung im privaten Umfeld (27%) zur Verfügung stand. Dass keine geeignete

Kinderbetreuungseinrichtung zur Verfügung stand (22%) bzw. diese zu teuer war (20%) spielte bei

der Entscheidung über das geeignete Stundenausmaß

Tatsache, dass der Partner (und andere) sich gegen ein höheres Stundenausmaß

explizit – ausgesprochen hat. Im Vergleich zu den Angaben jener Mütter

Vollzeitbeschäftigung während des

einer der Kurzvarianten 12+2 pauschal bzw. 12+2 einkommensabhängig bezogen haben, könnte in

diesem Fall zusammenfassend gesagt werden, dass es einen breiteren Kanon an Gründen gibt, der

gegen ein höheres Stundenausmaß neben dem Kinderbetreuungsgeld

Abbildung 37: Warum sind Sie nicht in einem höherem Ausmaß erwerbstätig?

Quelle: GAW, 2012.

Anmerkung: Es waren maximal drei Nennungen möglich.

zu verstehen.

ea… einkommensabhängig; KB…

Wie aus Abbildung 38 hervorgeht, sind für Mütter, die Kinderbetreuungsgeld unter einer der

Kurzvarianten 12+2 pauschal bzw. 12+2 einkommensabhängig beziehen

Kinderbetreuungsgeld-Bezugs keiner Voll

zentral, die gegen ein höheres Beschäftigungsausmaß neben dem Kinderbetreuungsgeld

gesprochen haben. 64% geben als einen der drei wichtigsten Gründe an, dass dies für die

Entwicklung des Kindes besser sei. 68% der Mütter geben an, dass sie bei einem höheren

Stundenausmaß die Zuverdienstgrenze überschritten hätten.

28

Der Anteil von 29% der Befragten, die angaben, dass sie bei der Wahl eines höheren

Beschäftigungsausmaßes die Zuverdienstgrenze des Kinderbetreuungsgeldes überschritten hätten, erscheint

aus sachlogischen Gründen als zu hoch. Dies deshalb, weil von allen

wurde, lediglich 22% angaben, neben dem Bezug des Kinderbetreuungsgeldes einer Beschäftigung über der

Geringfügigkeit nachzugehen. 78% gaben an, unregelmäßig bzw. höchstens auf geringfügiger Basis

erwerbstätig zu sein. Da keiner der Befragten Kinderbetreuungsgeld unter der einkommensabhängigen

Variante bezogen hat, lag für alle Fälle die Zuverdienstgrenze nicht bei der Geringfügigkeitsgrenze, sondern

jedenfalls weit darüber. Daher hätten höchstens 22% der Befragten als

Beschäftigungsausmaßes das Überschreiten der Zuverdienstgrenze nennen dürfen. Eine mögliche Erklärung

dafür könnte sein, dass der Unterschied zwischen Kinderbetreuungsgeld und Karenz vielen Eltern nicht klar ist.

Keine geeignete Betreuung im privaten Umfeld

Keine passende KB

KB-Einrichtung war zu teuer

Für die Kindesentwicklung besser

Keine passende Möglichkeit

Würde Zuverdienstgrenze überschreiten

Verlust des Karenzschutzes

Partner u.a. wollten das nicht

Anderer Grund

Pauschalvariante 15+3, 20+4 und 30+6

ebenso eine relativ wicht

dieser Gruppe (keine

Kinderbetreuungsgeld-Bezugs), die Kinderbetreuungsgeld unter

-Bezug gesprochen hat.

Die Prozentangaben sind als Angaben in Prozent der jeweiligen Antwortkategorie

Kinderbetreuung

zeitbeschäftigung nachgehen, im Wesentlichen zwei Gründe

Befragten, denen diese Frage gestellt

Grund für die Wahl des konkreten

27%

22%

20%

15%

29%

5%

20%

15%

0% 10% 20% 30% 40%

-Einrichtung

Quantitative Analyse

44

28

bzw. dass keine

ige Rolle wie die

– implizit oder

und während des

-Bezug

59%

50% 60% 70%