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Wie aus Abbildung 40 und

Kinderbetreuungsgeld-Bezug erwerbstätige

Pauschalvarianten 15+3, 20+4 bzw. 30+6 beziehen als auch

Bezug erwerbstätige Mütter, die Kinderbetreuungsgeld unter einer der Kurzvarianten 12+2 pauschal

bzw. 12+2 einkommensabhängig beziehen, die mit der Erwerbstätigkeit verbundene Abwechslung

von der Kindesbetreuung bzw. vo

geringeres Stundenausmaß spricht. Dies wird von einer Mutter wie folgt begründet:

Abwechslung von daheim, zu Hause und auch ein bisschen das Gefordert

bisschen, weil mir kommt oft vor, zu Hause wenn man Hausfrau ist, geht einem das ab das Denken

und das Rechnen wenn man zum Beispiel fakturieren muss oder in der Buchhaltung und ah ich glaube

dass man das irgendwann wieder braucht einfach geistig. Eine Herausforderung

Abbildung 39: Warum sind Sie nicht in einem geringeren Ausmaß erwerbstätig?

Quelle: GAW, 2012.

Anmerkung: Es waren maximal drei Nennungen möglich.

zu verstehen.

Ich arbeite gerne

Will Karriere nicht riskieren / Job nicht verlieren

Mein Arbeitgeber braucht mich

Wegen Kontakten zum Betrieb / Kolleginnen

Finanzielle Notwendigkeit

Abwechslung von Kinderbetreuung / Haushalt

Anderes Stundenausmaß nicht möglich

Anderer Grund

Pauschalvariante 15+3, 20+4 und 30+6

Abbildung 41 hervorgeht, ist aber sowohl für

Mütter, die Kinderbetreuungsgeld unter einer der

für während dem Kinderbetreuungsgeld

m Haushalt wichtig und von daher ein Grund, der gegen ein

-Sein mit, dass man da ein

.“

Die Prozentangaben sind als Angaben in Prozent der jeweiligen

29%

8%

2%

28%

14%

10%

0% 10% 20% 30% 40%

Quantitative Analyse

46

während dem

-

„Ja, die

Antwortkategorie

55%

51%

50% 60%