Wie aus Abbildung 40 und
Kinderbetreuungsgeld-Bezug erwerbstätige
Pauschalvarianten 15+3, 20+4 bzw. 30+6 beziehen als auch
Bezug erwerbstätige Mütter, die Kinderbetreuungsgeld unter einer der Kurzvarianten 12+2 pauschal
bzw. 12+2 einkommensabhängig beziehen, die mit der Erwerbstätigkeit verbundene Abwechslung
von der Kindesbetreuung bzw. vo
geringeres Stundenausmaß spricht. Dies wird von einer Mutter wie folgt begründet:
Abwechslung von daheim, zu Hause und auch ein bisschen das Gefordert
bisschen, weil mir kommt oft vor, zu Hause wenn man Hausfrau ist, geht einem das ab das Denken
und das Rechnen wenn man zum Beispiel fakturieren muss oder in der Buchhaltung und ah ich glaube
dass man das irgendwann wieder braucht einfach geistig. Eine Herausforderung
Abbildung 39: Warum sind Sie nicht in einem geringeren Ausmaß erwerbstätig?
Quelle: GAW, 2012.
Anmerkung: Es waren maximal drei Nennungen möglich.
zu verstehen.
Ich arbeite gerne
Will Karriere nicht riskieren / Job nicht verlieren
Mein Arbeitgeber braucht mich
Wegen Kontakten zum Betrieb / Kolleginnen
Finanzielle Notwendigkeit
Abwechslung von Kinderbetreuung / Haushalt
Anderes Stundenausmaß nicht möglich
Anderer Grund
Pauschalvariante 15+3, 20+4 und 30+6
Abbildung 41 hervorgeht, ist aber sowohl für
Mütter, die Kinderbetreuungsgeld unter einer der
für während dem Kinderbetreuungsgeld
m Haushalt wichtig und von daher ein Grund, der gegen ein
-Sein mit, dass man da ein
.“
Die Prozentangaben sind als Angaben in Prozent der jeweiligen
29%
8%
2%
28%
14%
10%
0% 10% 20% 30% 40%
Quantitative Analyse
46
während dem
-
„Ja, die
Antwortkategorie
55%
51%
50% 60%