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gungsnetzes übernimmt dort das Land 60 % der anfallenden Kos-

ten.

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In Nordtirol ist der

Bodenfonds

, gegründet 1994, (§§ 97 ff Tiroler

Raumordnungsgesetz – TROG 2011 i.d.F. LGBl. Nr. 130/2013 – 11

Verkäufe von Flächen für Wohngebäude im Jahr 2013

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) bei der

Grundbeschaffung für Wohn- und Gewerbezwecke erfolgreich tätig.

Der Bodenfonds ist, wie auch die Gemeinden, berechtigt

Freiland-

grundstücke

anzukaufen, welche er nach erfolgter Umwidmung, zu

Eigenkosten weiter gibt.

Die angespannte Situation am Grundstücksmarkt führt auch dazu,

dass gemeinnützige und private Bauträger, zwar aus unterschiedli-

chen Motiven, häufig bei den Gemeinden wegen höherer

Dichten

(Baumassendichte, Nettonutzflächendichte)

vorstellig werden.

Höhere Dichten senken die Grundkosten und damit auch die monatli-

che Miete. (Weitere Ausführungen dazu unter der Zusammenfassung

„Analysen-Forderungen-Maßnahmen Punkt 3“)

Eine aktive Widmungspolitik der Tiroler Gemeinden wird zukünftig

noch wichtiger werden. Insbesondere in Hochpreisgemeinden wird

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Wohnland 1.Ausgabe 2012 – Jahrgang 3, Seite 7

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Regierungsbericht LR Mag. Johannes Tratter im Tiroler Landtag am 11. und 12.12.2013