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gungsnetzes übernimmt dort das Land 60 % der anfallenden Kos-
ten.
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In Nordtirol ist der
Bodenfonds
, gegründet 1994, (§§ 97 ff Tiroler
Raumordnungsgesetz – TROG 2011 i.d.F. LGBl. Nr. 130/2013 – 11
Verkäufe von Flächen für Wohngebäude im Jahr 2013
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) bei der
Grundbeschaffung für Wohn- und Gewerbezwecke erfolgreich tätig.
Der Bodenfonds ist, wie auch die Gemeinden, berechtigt
Freiland-
grundstücke
anzukaufen, welche er nach erfolgter Umwidmung, zu
Eigenkosten weiter gibt.
Die angespannte Situation am Grundstücksmarkt führt auch dazu,
dass gemeinnützige und private Bauträger, zwar aus unterschiedli-
chen Motiven, häufig bei den Gemeinden wegen höherer
Dichten
(Baumassendichte, Nettonutzflächendichte)
vorstellig werden.
Höhere Dichten senken die Grundkosten und damit auch die monatli-
che Miete. (Weitere Ausführungen dazu unter der Zusammenfassung
„Analysen-Forderungen-Maßnahmen Punkt 3“)
Eine aktive Widmungspolitik der Tiroler Gemeinden wird zukünftig
noch wichtiger werden. Insbesondere in Hochpreisgemeinden wird
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Wohnland 1.Ausgabe 2012 – Jahrgang 3, Seite 7
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Regierungsbericht LR Mag. Johannes Tratter im Tiroler Landtag am 11. und 12.12.2013