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Wohnbaureferenten der Österreichischen Bundesländer. Hinzuwei-
sen ist allerdings, dass schon die seinerzeitige Zweckbindung nicht
ausschließlich nur für den Wohnbau galt. Die Gelder waren auch für
die Infrastruktur vorgesehen. Dass die Wohnbauförderungsmittel lan-
ge Zeit eingefroren waren und nicht valorisiert wurden ist auch anzu-
führen. Ohne Zweckwidmung, so der Präsident der AK Tirol Erwin
Zangerl, sei überhaupt nicht einzusehen warum die Arbeitnehmer ih-
ren Beitrag von 0,5 % des Bruttolohns noch länger leisten sollen.
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Die
heutige Zuweisung der Ertragsanteile an die Bundesländer erfolgt für
Tirol aber nach einem besseren Aufteilungsschlüssel, als es in der
Zweckförderung mit 7,6 % der Fall war. Rund € 139 Millionen betra-
gen heute die Bundesmittel für Tirol. Im Zusammenhang mit der Wie-
dereinführung der Zweckbindung ist daher bei den Verhandlungen
des kommenden Finanzausgleiches 2016 auf die ausschließliche Mit-
telverwendung zu Gunsten der Wohnbauförderung zu achten.
Während das Wohnbauförderungsvermögen in anderen Bundeslän-
dern verkauft wurde, ist dies erfreulicherweise in Tirol nicht der Fall.
Hier kam es lediglich in den 90er Jahren zu zwei Sündenfällen, sprich
einer zweckfremden Verwendung der Wohnbauförderungsmittel,
beim Bahnhofsneubau in St. Anton und ein weiteres Mal für die Zu-
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Basics Nr. 315 vom 30.05.2014