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L&R Sozialforschung
Wiedereinstiegsmonitoring
1 Einleitung
Nachfolgend werden die Ergebnisse der dritten Fassung des
Wiedereinstiegsmoni-
torings der Arbeiterkammer Wien für das Bundesland Tirol
dargestellt. Im Mittel-
punkt steht die Frage, wie in Österreich Erwerbsverläufe rund um die Elternkarenz
beschaffen sind und welche Veränderungen und Trendverschiebungen sich im Be-
obachtungszeitraum der Kohorten 2006 bis 2014
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bei Personen in bzw. mit Kinder-
auszeit ausfindig machen lassen. Um diesen Themenkomplex adäquat beantworten
zu können, wurde der Fokus auf soziodemographische und -ökonomische Einfluss-
faktoren sowie spezifische Erwerbscharakteristika gelegt, die sich in der Folge als
förderlich oder hinderlich für einen erfolgreichen Wiedereinstieg ins Erwerbsleben
erweisen können.
Im Vergleich zur vorhergehenden Fassung des Wiedereinstiegsmonitorings, welche
Ergebnisse für die Kohorte 2006 bis 2012 auswies und behandelte, gibt es in der
neuen Fassung einige inhaltliche Erweiterungen. Es wurden zusätzliche Daten inte-
griert (bspw. die Höhe des Kinderbetreuungsgeld-Bezugs) und neue Indikatoren er-
stellt (bspw. Median Unterbrechungsdauer und Einkommen), die tiefere Einblicke in
die Situation von Personen in Kinderauszeit ermöglichen.
Ein wesentlicher Begriff im Zusammenhang mit dem Wiedereinstiegsmonitoring ist
die Kinderauszeit, welche definitionsgemäß mit dem Bezug des Kinderbetreuungs-
geldes zusammenfällt, wenn dieser mindestens eine Dauer von einem Monat auf-
weist. Dabei ist zu beachten, dass nachfolgende Daten zu Männern und Frauen in
Kinderauszeit nur bedingt miteinander verglichen werden können, da sich die zu
Grunde liegenden Definitionen und darauf aufbauende Indikatoren geschlechtsspezi-
fisch unterscheiden: Während bei Frauen die Geburt des Kindes das Definitionser-
eignis und damit den Beginn der Kinderauszeit darstellt, trifft dies bei Männern auf
den Bezugsbeginn zu. Das heißt, der Beginn der Kinderauszeit ist bei den Männern
etwas später anzusiedeln als bei den zugehörigen Frauen. Näheres hierzu ist dem
Glossar zu entnehmen. Ab dem Eintritt in die Kinderauszeit werden Prozesse des
Einstiegs bzw. des Nicht-Wiedereinstiegs
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in das Erwerbssystem dargestellt.
Zum definierten Personenkreis des Wiedereinstiegsmonitorings zählen Frauen und
Männer, welche in der Vorkarriere – das heißt im definierten einjährigen Beobach-
tungszeitraum – unselbstständig beschäftigt, in Vormerkung/Bezug von Transferleis-
tungen oder erwerbsfern waren. Zum gegebenen Zeitpunkt können Kinderauszeiten,
deren Beginn auf die Jahre 2006 bis 2014 entfällt, untersucht werden. Alle Personen,
welche auf Basis des Beginns der Kinderauszeit einem Kalenderjahr zugerechnet
werden können, werden in einer Kohorte zusammengefasst.
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Bei Analysen zur partnerschaftlichen Teilung aus Sicht der Frauen musste die Kohorte 2014 aus den
Analysen ausgeschlossen werden, da Männer bis zu drei Jahre nach der Frau einen KBG-Bezug
aufweisen können (bei Wahl des langen Bezugsmodells 30+6). In der Kohorte 2014 besteht dem-
nach zum vorliegenden Zeitpunkt eine zu geringe Nachbeobachtungsspanne, da Männer aus dieser
Kohorte noch bis 2017 die Möglichkeit auf einen entsprechenden Bezug haben.
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Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse spielen weder im Zusammenhang mit dem Kriterium des
Wiedereinstiegs noch im Zusammenhang mit der Beschäftigungssituation vor Eintritt in die Kinder-
auszeit eine Rolle. Berücksichtigung bei der Bewertung von Wiedereinstiegsprozessen finden dem-
nach ausschließlich Dienstverträge, Freie Dienstverträge oder selbstständig Erwerbstätige über der
Geringfügigkeitsgrenze von mindestens drei Monaten Dauer.