

WISO Seite 33
Alle Stromanbieter haben neben ihrer Homepage
auch eine Telefonnummer als Kontaktadresse an-
geben. Von den 39 Unternehmen geben 12 Anbieter
eine kostenlose Nummer an. 20 Unternehmen sind
über ihre Ortsvorwahl erreichbar. Sieben Anbieter
sind nur über eine Telefonnummer zu erreichen, die
Mehrkosten bis zu 40 Cent pro Minute verursachen
können. Dies betrifft viermal die Vorwahlen 050 so-
wie je einmal die Vorwahlen 057, 0810 und 0820.
Strommix
Jeder Stromanbieter muss die Herkunft des Stromes
kennzeichnen. Bei sieben Produkten von drei ver-
schiedenen Anbietern umfasst der Strommix nicht
nur erneuerbare Energien, sondern auch fossile
Energieträger (Kohle, Erdgas). Der Anteil bei die-
sen Produkten liegt bei 11 bis 16 %. Undeklarierte
Stromkomponenten, die auch Atomstrom umfassen
können, finden sich bei keinem Produkt mehr.
Aus tariflicher Sicht ist festzuhalten, dass die sieben
Produkte, die nicht zu 100 % auf erneuerbaren Ener-
giequellen basieren, nicht generell günstiger oder
teurer wären. Sie finden sich vielmehr quer über das
gesamte Preisspektrum verteilt.
Bindefrist
Bei den überwiegenden Produkten – genauer gesagt
bei 47 der 72 – ist eine Bindefrist von einem Jahr
verankert. Dem gegenüber stehen 21 Produkte, bei
denen keine Bindefrist vorgesehen ist. Bei vier Ange-
boten liegt die Bindefrist bei Vertragsabschluss da-
zwischen und reicht von einem Monat bis zu einem
halben Jahr.
Von den acht Produkten mit automatischer Preisan-
passung haben sieben eine Mindestvertragsdauer
von einem Jahr verankert. Bei einem Produkt beträgt
die Vertragsbindung lediglich einen Monat.
Netzgebühren, Steuern und Abgaben
Neben den bisher angeführten Strompreisen muss
jeder Endkunde noch Netzgebühren, Steuern und
Abgaben bezahlen. Diese Kostenpunkte sind anbie-
terunabhängig und werden von der E-Control bzw.
dem Wirtschaftsministerium per Verordnung jährlich
festgelegt. Im Kalenderjahr 2016 fallen in Summe pro
Kundenanlage 78,91 Euro an Fixkosten (Leitungs-
pauschale der Netznutzung, Messentgelt, Ökostrom-
pauschale, KWK-Pauschale, Leistungspauschale
zum Ökostromförderbeitrag) an. Hinzu kommen vari-
able Kosten in Höhe von derzeit 7,895 Cent pro kWh
(Arbeitspreis der Netznutzung, Netzverlustentgelt,
Elektrizitätsabgabe, Arbeitspreis des Ökostromför-
derbeitrages).
Für den Standardhaushalt, dessen Verbrauch mit
3.500 kWh angenommen wird, bedeutet dies 276,33
Euro an verbrauchsabhängigen Netzgebühren, Steu-
ern und Abgaben. In Summe fallen somit zusätzliche
Kosten von 355,24 Euro an.
Damit wird auch ersichtlich, dass wir als Endkunden
für die Energie weniger zu bezahlen haben als für
das Netz, Abgaben und Steuern auf Strom. Dieses
Verhältnis hat sich in den letzten Jahren stark auf
die Seite der Netzgebühren und Abgaben verlagert.
Während diese in den letzten Jahren teilweise stark
angehoben wurden, sind die Energiepreise in den
letzten Jahren tendenziell fallend.
Da es nicht gesetzlich vorgesehen ist, ob der Ener-
gielieferant auch die Kosten für das Netz und die
Abgaben einhebt, ist es möglich, vom Energieliefe-
ranten und dem Netzbetreiber getrennte Rechnun-
gen zu erhalten. Bei 31 Produkten folgt die gesamte
Rechnungslegung durch den Energielieferanten, bei
39 erfolgt sie jedenfalls getrennt. Zwei Lieferanten
geben für ihre beiden Produkte an, wahlweise zwi-
schen getrennter oder gemeinsamer Rechnung wäh-
len zu können.
Fazit
Zu Beginn des Jahres konnten Kunden in Innsbruck
zwischen 72 verschiedenen Stromprodukten wählen
– Tendenz steigend. Bei der Wahl des vermeintlich
günstigsten Lieferanten sind aber mehrere Punkte
zu beachten: Die Unterschiede der Grundgebühr und
den Arbeitspreisen von einem Produkt zum anderen
sind sehr groß. Der daraus sich ergebende Gesamt-
preis macht das teuerste Produkt drei Mal so teuer
wie das günstigste Angebot, wenn ein Standardver-
brauch von 3.500 kWh herangezogen wird.
Noch größer ist der Unterschied für das erste Ver-
tragsjahr, wenn die Neukundenrabatte berücksichtigt
werden. Nachdem diese über 70 % betragen kön-
nen, entstehen für das erste Jahr noch eklatantere
Preisunterschiede. Der teuerste Gesamtpreis beträgt
das Fünffache vom günstigsten Gesamtpreis, wenn
die Rabatte für das erste Jahr berücksichtigt werden.
Weniger stark ausgeprägt sind die Arbeitspreise für
Heizstrom bzw. Nachtstrom. Allerdings ist auch die
Zahl an Anbietern, die einen separaten Preis hierfür
ausweisen, deutlich geringer.