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WISO Seite 33

Alle Stromanbieter haben neben ihrer Homepage

auch eine Telefonnummer als Kontaktadresse an-

geben. Von den 39 Unternehmen geben 12 Anbieter

eine kostenlose Nummer an. 20 Unternehmen sind

über ihre Ortsvorwahl erreichbar. Sieben Anbieter

sind nur über eine Telefonnummer zu erreichen, die

Mehrkosten bis zu 40 Cent pro Minute verursachen

können. Dies betrifft viermal die Vorwahlen 050 so-

wie je einmal die Vorwahlen 057, 0810 und 0820.

Strommix

Jeder Stromanbieter muss die Herkunft des Stromes

kennzeichnen. Bei sieben Produkten von drei ver-

schiedenen Anbietern umfasst der Strommix nicht

nur erneuerbare Energien, sondern auch fossile

Energieträger (Kohle, Erdgas). Der Anteil bei die-

sen Produkten liegt bei 11 bis 16 %. Undeklarierte

Stromkomponenten, die auch Atomstrom umfassen

können, finden sich bei keinem Produkt mehr.

Aus tariflicher Sicht ist festzuhalten, dass die sieben

Produkte, die nicht zu 100 % auf erneuerbaren Ener-

giequellen basieren, nicht generell günstiger oder

teurer wären. Sie finden sich vielmehr quer über das

gesamte Preisspektrum verteilt.

Bindefrist

Bei den überwiegenden Produkten – genauer gesagt

bei 47 der 72 – ist eine Bindefrist von einem Jahr

verankert. Dem gegenüber stehen 21 Produkte, bei

denen keine Bindefrist vorgesehen ist. Bei vier Ange-

boten liegt die Bindefrist bei Vertragsabschluss da-

zwischen und reicht von einem Monat bis zu einem

halben Jahr.

Von den acht Produkten mit automatischer Preisan-

passung haben sieben eine Mindestvertragsdauer

von einem Jahr verankert. Bei einem Produkt beträgt

die Vertragsbindung lediglich einen Monat.

Netzgebühren, Steuern und Abgaben

Neben den bisher angeführten Strompreisen muss

jeder Endkunde noch Netzgebühren, Steuern und

Abgaben bezahlen. Diese Kostenpunkte sind anbie-

terunabhängig und werden von der E-Control bzw.

dem Wirtschaftsministerium per Verordnung jährlich

festgelegt. Im Kalenderjahr 2016 fallen in Summe pro

Kundenanlage 78,91 Euro an Fixkosten (Leitungs-

pauschale der Netznutzung, Messentgelt, Ökostrom-

pauschale, KWK-Pauschale, Leistungspauschale

zum Ökostromförderbeitrag) an. Hinzu kommen vari-

able Kosten in Höhe von derzeit 7,895 Cent pro kWh

(Arbeitspreis der Netznutzung, Netzverlustentgelt,

Elektrizitätsabgabe, Arbeitspreis des Ökostromför-

derbeitrages).

Für den Standardhaushalt, dessen Verbrauch mit

3.500 kWh angenommen wird, bedeutet dies 276,33

Euro an verbrauchsabhängigen Netzgebühren, Steu-

ern und Abgaben. In Summe fallen somit zusätzliche

Kosten von 355,24 Euro an.

Damit wird auch ersichtlich, dass wir als Endkunden

für die Energie weniger zu bezahlen haben als für

das Netz, Abgaben und Steuern auf Strom. Dieses

Verhältnis hat sich in den letzten Jahren stark auf

die Seite der Netzgebühren und Abgaben verlagert.

Während diese in den letzten Jahren teilweise stark

angehoben wurden, sind die Energiepreise in den

letzten Jahren tendenziell fallend.

Da es nicht gesetzlich vorgesehen ist, ob der Ener-

gielieferant auch die Kosten für das Netz und die

Abgaben einhebt, ist es möglich, vom Energieliefe-

ranten und dem Netzbetreiber getrennte Rechnun-

gen zu erhalten. Bei 31 Produkten folgt die gesamte

Rechnungslegung durch den Energielieferanten, bei

39 erfolgt sie jedenfalls getrennt. Zwei Lieferanten

geben für ihre beiden Produkte an, wahlweise zwi-

schen getrennter oder gemeinsamer Rechnung wäh-

len zu können.

Fazit

Zu Beginn des Jahres konnten Kunden in Innsbruck

zwischen 72 verschiedenen Stromprodukten wählen

– Tendenz steigend. Bei der Wahl des vermeintlich

günstigsten Lieferanten sind aber mehrere Punkte

zu beachten: Die Unterschiede der Grundgebühr und

den Arbeitspreisen von einem Produkt zum anderen

sind sehr groß. Der daraus sich ergebende Gesamt-

preis macht das teuerste Produkt drei Mal so teuer

wie das günstigste Angebot, wenn ein Standardver-

brauch von 3.500 kWh herangezogen wird.

Noch größer ist der Unterschied für das erste Ver-

tragsjahr, wenn die Neukundenrabatte berücksichtigt

werden. Nachdem diese über 70 % betragen kön-

nen, entstehen für das erste Jahr noch eklatantere

Preisunterschiede. Der teuerste Gesamtpreis beträgt

das Fünffache vom günstigsten Gesamtpreis, wenn

die Rabatte für das erste Jahr berücksichtigt werden.

Weniger stark ausgeprägt sind die Arbeitspreise für

Heizstrom bzw. Nachtstrom. Allerdings ist auch die

Zahl an Anbietern, die einen separaten Preis hierfür

ausweisen, deutlich geringer.